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Betrugsprozess - Kassiert, nie geliefert: Traismaurerin muss hinter Gitter

Gericht Symbolbild

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Foto: Shutterstock.com, Salivanchuk Semen

Notorische Betrügerin aus Traismauer kassierte Haftstrafe. Sie hatte auf beliebter Internet-Börse ihr Unwesen getrieben.

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Wie ein Häufchen Elend, manchmal schluchzend, präsentiert sich eine Traismaurerin bei einem Prozess am Landesgericht St. Pölten. Doch die 36-Jährige hat es faustdick hinter den Ohren: Vier einschlägige Vorstrafen stehen zu Buche, die jüngste Verurteilung stammt aus dem Dezember des Vorjahres, damals kassierte die Frau zehn Monate bedingte Haft. Kein Hindernis, um wenig später wieder auf die schiefe Bahn zu geraten.

Höhepunkt: Handy im Namen der Mutter bestellt

Die Römerstädterin hat auf der Plattform willhaben.at neuerlich Waren angeboten, dafür von Interessenten Geld kassiert, jedoch nie geliefert. Konkret geht es um ein Paar Schuhe der Marke Michael Kors (70 Euro) sowie um ein Tablet der Marke Samsung (150 Euro).

Der negative Clou in Form eines betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs kam dann im März: Im Namen ihrer Mutter bestellte sie ein Handy im Wert von 1.278 Euro und vereinbarte eine Ratenzahlung von 53,25 Euro (24 Monate).

Das Ganze passierte ohne Einverständnis der Mutter, die Anzeige bei der Polizei erstattete: „Meine Tochter hat das ja schön öfters gemacht.“

Die Tochter, sie befindet sich in Privatkonkurs, zeigte sich vor Gericht geständig, präsentierte beim Prozess ein ganzes Paket von Ausreden für ihre Taten, das von einer früheren Heroinsucht bis zu einer gegenwärtigen Spielsucht reichte. Sie sucht seit langer Zeit eine Suchtberatungsstelle auf, ihr steht seit der jüngsten Verurteilung eine Bewährungshelferin zur Seite. Und: „Ich bekomme Psychotherapie und nehme regelmäßig Tabletten.“

Neuerliche „Bedingte“ kam nicht infrage

Immerhin: Die Angeklagte absolviert derzeit eine Ausbildung, sie „zeigt sich motiviert und offen, eine positive Entwicklung ist feststellbar“, konstatiert die Bewährungshilfe.

Angesichts der Vorstrafen und des raschen Rückfalls kann mit einer bedingten Strafe allerdings nicht mehr das Auslangen gefunden werden. Die Richterin verurteilt die Frau zu zwölf Monaten Haft, drei Monate muss sie hinter Gittern absitzen - rechtskräftig.

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