Austria
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

EU will mit Drogenagentur Suchtbekämpfung vorantreiben

Die neue Stelle soll effizienter auf neue Gesundheitsherausforderungen durch illegale Suchtmitteln reagieren können. Auch Probleme mit Drogenmärkten und -angebot sollen künftig stärker beobachtet werden.

Die EU will mit einer Drogenagentur den Kampf gegen illegale Suchtmittel stärken. Ziel sei es, effizienter auf neue Gesundheits- und Sicherheitsherausforderungen durch illegale Drogen zu reagieren, teilte die derzeitige schwedische EU-Ratspräsidentschaft am Dienstagabend mit. Über einen EU-Gesetzestext für die Agentur sei am Dienstag bei Verhandlungen zwischen Vertretern des Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten eine Einigung erzielt worden.

Konkret sieht das Konzept vor, das Mandat der bisherigen Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) mit Sitz in Lissabon deutlich auszuweiten und sie in "Drogenagentur" der Europäischen Union umzubenennen. Insbesondere sollen künftig stärker die Probleme im Zusammenhang mit Drogenmärkten und dem Drogenangebot in den Blick genommen werden. Der Schwerpunkt würde damit nicht mehr wie früher einseitig auf der Gesundheitsproblematik liegen.

5796 Drogen-Tote 2020 in der EU

Künftig könnte die neue Agentur so zum Beispiel auch eine Rolle bei der Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen spielen. Zudem soll sie nach der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen über ein neues Drogenwarnsystem Warnmeldungen abgeben können.

Nach Zahlen aus dem jüngsten Europäischen Drogenbericht starben 2020 in der EU 5796 Menschen durch eine Überdosis oder an den Folgen ihres Drogenkonsums. Das waren etwa 13 Prozent mehr als 2019. Zudem heißt es in dem Bericht unter anderem, im Jahr 2020 sei ein Rekordhoch von 213 Tonnen Kokain sichergestellt worden. Außerdem hätten die EU-Mitgliedstaaten 25.000 Sicherstellungen von Amphetamin gemeldet, was einer Rekordmenge von 21,2 Tonnen (15,4 Tonnen im Jahr 2019) entsprochen habe.

Die von Unterhändlern erzielte Einigung muss nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Europaparlament bestätigt werden. Dies ist in der Regel allerdings eine Formalie.

(APA/dpa)