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Faschingsunfall: Fünf Männer müssen Strafe zahlen

Ein Traktorfahrer und vier ausgebildete Handwerker nahmen das erste Mal an dem Faschingsumzug teil, bauten zusammen einen Tieflader um. „Sie haben einen Rütteltest am Geländer gemacht und den Wagen für tauglich empfunden“, so der Staatsanwalt. Denn in einer Linkskurve gab es nach. Abgesehen von der instabilen Konstruktion seien auch viel zu viele Personen auf dem Tieflader gewesen. 

17 Personen fahrlässig verletzt?
Und das forderte Verletzte: Neun Feiernde wurden leicht verletzt, acht sogar schwer. Bei näherer Betrachtung des Anhängers, auf dem eine ganze Punschhütte aufgebaut wurde, wurde klar: Das selbst errichtete Geländer war ungenügend. Die Verantwortung trugen die Angeklagten, weswegen ihnen im Landesgericht Wiener Neustadt nun fahrlässige Körperverletzung in 17 Fällen vorgeworfen wird.

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Wir stehen dazu, was passiert ist. Aber nicht in dem Zusammenhang, dass der Umzugswagen schlecht gebaut war. Wir haben das nicht auf die leichte Schulter genommen. Es musste funktionieren und passen, sonst hätten wir nicht teilgenommen.

Die Niederösterreicher bekennen sich trotz Verantwortungsübernahme nicht schuldig.

Aufgereiht sitzen die Männer zwischen 25 und 40 auf der Anklagebank. Die Verantwortungen sind durchgängig ähnlich: „Wir stehen dazu, was passiert ist. Aber nicht in dem Zusammenhang, dass der Umzugswagen schlecht gebaut war. Wir haben das nicht auf die leichte Schulter genommen. Es musste funktionieren und passen, sonst hätten wir nicht teilgenommen.“ Die über ein Dutzend Verletzte seien einem tragischen Unfall geschuldet gewesen. 

Keine Anweisungen von Veranstalter
Nach bestem Wissen und Gewissen hätten sie für die Sicherheit der Feiernden gesorgt - großteils aus dem Freundeskreis der Niederösterreicher. Anweisungen vom Veranstalter - der Freiwilligen Feuerwehr - hätte es im Vorfeld keine gegeben. „Wir fünf haben uns halt abgesprochen, wie wir das machen“, erinnert sich der Fahrer des Umzugswagens vor Gericht. 

Traktorfahrer flüchtete nach Unfall
Neben einem fahrlässigen Verhalten wirft ihm die Anklage vor, die verletzten Personen im Stich gelassen zu haben. Denn im Gegensatz zu seinen Mitangeklagten ergriff der 33-Jährige kurz nach dem Unfall die Flucht: „Ich hab gesehen, wie die Leute heruntergefallen sind. Dann hab ich schwarzgesehen und bin einfach gegangen. Ich hab das Gefühl gehabt, dass ich an allem schuld bin“ - schließlich habe er den Traktor gelenkt. 

Schuld sind aber alle fünf an der fahrlässigen Körperverletzung von 17 Personen. Die fünf Niederösterreicher müssen teilbedingte Geldstrafen zwischen 2280 und 4320 Euro zahlen. Im Stich gelassen habe der Traktorfahrer die Feiernden aber nicht, entscheidet der Richter. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.