Anbieter passen mit Anfang April ihre Tarife an den Verbraucherpreisindex an. Die Vergleichsplattform durchblicker.at empfiehlt Anbieterwechsel, wenn die Preise um mehr als zehn Euro steigen.
Bestehende Handyverträge werden mit April für viele Kundinnen und Kunden teurer. Drei und A1 haben Preisanhebungen der Gebühren bereits bestätigt, so die Arbeiterkammer (AK) in einer Mitteilung. Drei werde die Gebühren je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben, A1 um 8,5 Prozent. In vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren an den Verbraucherindex anzupassen.
Telefonietarife bei Drei werden dadurch ab 1. April um durchschnittlich 2,20 Euro monatlich teurer werden, Datentarife um 2 Euro. Bei A1 werden die Grundgebühren und Servicegebühren mit einer Preiserhöhung von 8,5 Prozent betroffen sein. Magenta habe sich zu den Preisanpassungen nicht geäußert.
Vergleichsplattform empfiehlt Anbieterwechsel
„Schon wer künftig mehr als 10 Euro zahlt, sollte die Alternativangebote am Markt prüfen“, betont Jonas Maurer, Leiter des Bereichs Telekommunikation bei durchblicker. Für Wenig-Nutzer gibt es Einstiegstarife bereits ab 7 Euro, für Durchschnittsnutzer ab 9 Euro. Für Power-User beginnen die Angebote derzeit ab rund 19 Euro. „Ein großer Teil der Handy-Kundinnen und -Kunden könnte mit einem Neutarif deutlich günstiger fahren und aufs Jahr gerechnet 100 bis 300 Euro sparen“, so Maurer.
Selbst bei Neuverträgen mit Wertsicherungsklausel würden die Vertragsbedingungen der Mobilfunker eine Anpassung immer nur zum 1. April vorsehen. „Wer jetzt einen Neuvertrag abschließt, hat den Angebotspreis deshalb für die nächsten zwölf Monate sicher“, betont der durchblicker-Experte. Am besten sei, sich für einen Anbieter, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im konkreten Tarif keine Inflationsanpassung oder Wertsicherung vorsieht, zu entscheiden. „Das gilt für die meisten Anbieter abseits der drei großen Netzbetreiber“, sagt Maurer.
Sogenannte MVNOs, die sich im Netz von Magenta, A1 oder Drei einmieten, haben meist solche Indexanpassungen nicht in ihren Verträgen: dabei handelt es sich um Anbieter wie unter anderem Spusu, Hot (Hofer), georg oder krone mobil. Mitte Jänner habe aber Yesss (A1) bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.
Verbraucher haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, laut einem EuGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht.
(APA/bagre)