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Innsbrucker Bürgermeister muss Umbau des Magistrats zurücknehmen

© APA/EXPA/JOHANN GRODER

Die Gemeindeaufsicht stellt klar, dass der Stadtchef einem Beschluss des Gemeinderats Folge leisten muss

von Christian Willim

Einen „ungewöhnlichen Schritt“ hatte Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) die Auflösung des Personalamts genannt, mit der er eine Abberufung der Leiterin durch den Stadtsenat verhindern wollte.

Das hat, wie berichtet, zu einem Beben in der Stadtpolitik geführt. Es gab nicht nur Kritik von allen Seiten. Das Vorgehen Willis nannten auch drei Gemeinderäte als einen ihrer Beweggründe für den Austritt aus der grünen Fraktion in der letzten Sitzung des Gemeinderats.

In derselben Sitzung hatte ein Antrag von Für Innsbruck (FI) zur Rücknahme der Änderungen im Personalamt breite Mehrheit gefunden. Der Bürgermeister kündigte eine rechtliche Überprüfung an, ob der Gemeinderat das anordnen kann.

Kann er, sagt nun die Gemeindeaufsicht. „Ich werde aufgrund dieser Aussage die Änderung der Magistratsgeschäftsordnung zurücknehmen, gleichzeitig aber alles tun, damit der laufende Betrieb im Personalwesen nicht leidet“, so Willi am Montag.

Die ausführliche Stellungnahme der Gemeindeaufsicht, sie liegt dem KURIER vor, hat es in sich. Dem Gemeinderat kommt demnach nämlich sowohl in Bezug auf die Erlassung bzw. Änderung der Geschäftsordnung des Magistrates als auch in Angelegenheiten des inneren Dienstes „ein Weisungsrecht gegenüber dem Bürgermeister zu“.

Die ÖVP spricht von einer „schallenden Ohrfeige“. FI fordert eine umgehende Neuausschreibung für die Leitung des Personalwesens. Der Stadtsenat hatte ungeachtet der Auflösung des Amtes die Abberufung der Vorständing beschlossen.

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