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IOC kritisierte Boykott-Aufruf der ukrainischen Regierung

Treten Ukrainer gegen Russen nicht an? Kiews Regierung hat das offiziell „einverlangt“, das IOC reagiert darauf umgehend. „Sollte eine solche Entscheidung umgesetzt werden, würde sie nur die ukrainischen Athleten verletzen und sich in keiner Weise auf den Krieg auswirken, den die Welt beenden will."

Das Internationale Olympische Komitee hat den Boykott-Aufruf der ukrainischen Regierung kritisiert. Die Sportlerinnen und Sportler der Ukraine wurden offiziell angewiesen, Bewerbe mit der Teilnahme von Russland und Belarus zu boykottieren. "Sollte eine solche Entscheidung umgesetzt werden, würde sie nur die ukrainischen Athleten verletzen und sich in keiner Weise auf den Krieg auswirken, den die Welt beenden will und den das IOC so vehement verurteilt hat", erklärte das IOC.

Das IOC habe stets betont, "dass es nicht Sache der Regierungen ist, zu entscheiden, welche Athleten an welchen internationalen Wettkämpfen teilnehmen können". Sollte die Anweisung umgesetzt werden, "würde sie auch gegen die Position einiger ukrainischer Sportler und anderer Mitglieder der ukrainischen olympischen Gemeinschaft verstoßen", hieß es vom IOC.

Das IOC argumentierte zudem, dass es weltweit 70 bewaffnete Konflikte, Kriege oder Krisen gebe und sich davon betroffene Nationale Olympischen Komitees an die Grundsätze der Olympischen Charta halten und zu keinen Boykotten aufrufen würden.

Die Entscheidung war auf Vorschlag des Ministers für Jugend und Sport und des Präsidenten des Nationalen Olympischen Komitees der Ukraine, Wadym Hutzajt, gefasst worden. Der Beschluss gelte für alle Bewerbe, einschließlich der Qualifikationswettbewerbe für die Olympischen Spiele 2024. Sollten Sportler dennoch an Wettbewerben teilnehmen, bei denen auch Sportler aus Belarus oder Russland antreten, könne dies dazu führen, dass den jeweiligen Verbänden der nationale Status aberkannt werde.

Damit reagierte die ukrainische Regierung auf Empfehlungen des IOC, Sportler aus Russland und Belarus als neutrale Teilnehmer an Wettkämpfen wieder zuzulassen.

beg