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Leipzigs Polizei bereitet sich nach Urteil auf Ausschreitungen vor

Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass Lina E. und drei weitere Mitangeklagte Mitglieder einer kriminellen Vereinigung seien und Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen hätten.

Jetzt rechnet die Polizei in Leipzig, wo Lina E. vor der Untersuchungshaft aktiv war, damit, dass es übermorgen, Samstag, zu Ausschreitungen kommen werde. Autonome Gruppen haben für den Samstag nach dem Urteil zu einer "Tag X"-Demonstration in Leipzig aufgerufen. Es wird erwartet, dass gewaltbereite linke Gruppen aus ganz Europa anreisen werden. Deren Drohung: "eine Million Euro Sachschaden für jedes verurteilte Jahr".

"Alle der Polizeidirektion Leipzig vorliegenden Erkenntnisse lassen prognostisch den Schluss zu, dass auch gewaltbereite und gewaltsuchende Personen nach Leipzig reisen und Straftaten begehen werden", teilte die Polizei mit. Sie appellierte an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dafür zu sorgen, dass es gewaltfrei bleibt.

Zwischenrufe im Gerichtssaal

Nach Verkündung des Strafmaßes unterbrach der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats die Verhandlung, weil Zuschauer "Faschofreunde" und "scheiß Klassenjustiz" zur Richterbank skandierten.

Die Vorwürfe gegen Lina E. und die anderen Beschuldigten wogen schwer. Der Generalbundesanwalt warf ihnen vor, zwischen 2018 und 2020 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. E. gilt bei der Anklagevertretung als Kopf der Gruppe.

In mindestens zwei Fällen soll sie das Kommando geführt haben. Ein Kronzeuge hatte die Beschuldigten belastet. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich. Die Beschuldigten hätten den demokratischen Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol, lautete eine weitere Anschuldigung.

Für die Verteidigung kamen nur Freisprüche infrage, sie hält den Prozess für politisch motiviert und am falschen Ort geführt. Allein der Umstand, dass die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen habe, habe zu höheren Strafanträgen geführt, argumentierte sie in ihren Plädoyers. Dem Gericht wurde unterstellt, voreingenommen zu sein.