Austria
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Prozess gegen Sophie Karmasin beginnt am 25. April

Im Falle eines Schuldspruchs drohen Karmasin bis zu drei Jahren Haft.

In der Verhandlung geht es noch nicht um die Rolle Karmasins in der VP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen.

Karmasin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen in Höhe von rund 78.000 Euro erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Ministerin nahtlos fortsetzte. Karmasin hat das Geld zwar vor dem Einbringen der Anklage zurückgezahlt – für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) liegt allerdings keine tätige Reue vor, da diese Wiedergutmachung erfolgte, als "die Verdachtslage erdrückend" war.

Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklageschrift zwei Mitbewerberinnen (darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab) dazu brachte, "mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde". Beinschab und die zweite Mitbewerberin (gegen beide laufen Ermittlungen) legten Angebote, die Karmasin jeweils unterbot. Der angeklagte Beamte im Sportministerium soll in das Vorgehen eingebunden gewesen sein.