Austria
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Verfahren gegen Lieferant irrtümlich eingestellt

Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag von Wien, bei dem am 2. November 2020 vier Passanten getötet worden sind, muss sich am kommenden Dienstag der mutmaßliche Waffenlieferant vor Gericht verantworten. Er profitiert dabei von einem Irrtum der Staatsanwaltschaft Wien. 

Aufgrund einer bereits 2021 verfügten Verfahrenseinstellung kann Marsel O. nicht mehr wegen der Übergabe des beim Anschlag verwendeten Sturmgewehrs an den späteren Attentäter zur Verantwortung gezogen werden.

„Wir bedauern das“
Die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, Nina Bussek, räumte Samstagmittag den Fehler ein. „Wir bedauern das“, hielt sie fest. Man sei allerdings an die seinerzeit irrtümlich getroffene Verfahrenseinstellung „rechtlich gebunden“. Den Fehler dürfte man bei der Justiz erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung bemerkt haben.

Der Beschluss des zuständigen Richters, demzufolge das Sturmgewehr des Typs Zastava M70 - ein im ehemaligen Jugoslawien hergestelltes, auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruhendes Modell - nicht mehr Prozessgegenstand ist, datiert vom 26. Mai.

Muss sich nur wegen Pistole der Marke Tokarev verantworten
Marsel O. muss sich damit nur mehr für eine am 25. September 2020 und damit wenige Wochen vor dem Attentat gelieferte Pistole der Marke Tokarev verantworten, die er dem späteren Attentäter sowie dem Vermittler des Geschäfts, Adam M., in der Bundeshauptstadt übergeben haben soll. Der Attentäter wurde bei dem Anschlag in der Wiener Innenstadt von der Polizei erschossen,

Adam M. im vergangenen Februar am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig für seine Beteiligung an der Waffenbeschaffung sowie wegen Beitrags zu vierfachem Mord und mehrfachem Mordversuch zu lebenslanger Haft verurteilt. Vorgeworfen werden ihm lediglich Vergehen gegen das Waffengesetz, eine Mitwirkung bzw. Mitwisserschaft am Terror-Akt ist nicht angeklagt. Die Anklagebehörde geht auch nicht von einer Beteiligung am Mord aus. Marsel O. drohen im Fall einer anklage konformen Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft.