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Wann es nach verschobenen OPs Schadenersatz gibt

(Bild: MedicalWorks - stock.adobe.com)

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Schäden nach verschobenen OPs könnten bald Gerichte beschäftigen. Und die kommen derzeit leider wieder häufiger vor.

Heimische Top-Mediziner berichteten im „Krone“-Interview, dass in Kliniken derzeit aus Personalmangel Operationen verschoben werden müssen. „Das Problem: Durch die spätere Versorgung wird nicht nur die Heilung erschwert. Den Patienten entstehen anhaltende Schäden wie Bewegungseinschränkungen“, bringt es ein Notfallchirurg auf den Punkt.

Schadenersatz bis zu sechsstelliger Summe
Doch müssen Patienten und Unfallopfer das einfach hinnehmen? „Nein“, sagt Wiens Patientenanwalt Gerhard Jelinek. „Wir sprechen dann zwar nicht von einem Behandlungsfehler. Aber es handelt sich um einen Nachteil in der Organisation des Gesundheitswesens. Das kann Schadenersatzfolgen auslösen. Wenn sich Patienten mit diesen Anliegen bei uns melden, dann werden wir sicher versuchen, sie zu beraten und zu vertreten“, rät Patientenanwalt Jelinek. Die Bandbreite für Schadenersatzzahlungen reicht übrigens von 1000 Euro bis zu sechsstelligen Beträgen - je nach Dauer der Schäden, Alter oder Schmerzen, die ein Patient erleiden muss.

Ansprechpartner auch für Ärzte und Pfleger
Einen Zuwachs an Beschwerden sieht Jelinek aktuell nicht: „Ich habe die Position aber erst vor sechs Monaten übernommen.“ Übrigens: Nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte und Pfleger können sich bei Missständen an den Patientenanwalt wenden. Ph. Stewart