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Streit um Markenschutz: EU-Gericht will Schweizer Emmentaler nicht schützen

Streit um MarkenschutzEU-Gericht will Schweizer Emmentaler nicht schützen

In der EU kann alles als Emmentaler bezeichnet werden, was nach grosslöchrigem Käse aussieht. Die Produzenten des Originals sind mit ihrer Klage abgeblitzt.

Nur was diese Marke trägt, ist ein original Emmentaler aus der Schweiz.

Nur was diese Marke trägt, ist ein original Emmentaler aus der Schweiz.

Foto: Adrian Moser

Sie kann das Rad nicht zurückdrehen. Die Branchenorganisation für den Emmentaler aus der Schweiz möchte nachholen, was Käser vor Jahrhunderten verpassten. Als sie im Emmental kein Auskommen fanden, auswanderten und ihr Glück im Ausland suchten, machten sie dort, was sie daheim gelernt hatten: Sie produzierten Emmentaler. 

An so etwas wie Markenschutz dachte damals noch niemand. Heute wird in verschiedenen Ländern Käse mit grossen Löchern produziert und als Emmentaler angeboten. Das stört die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland AOP. AOP steht für die geschützte Ursprungsbezeichnung Appellation d’Origine protegée, die besagt, dass in der Schweiz nur als Emmentaler bezeichnet werden darf, was nach einem strengen Pflichtenheft produziert wurde. 


Das Produktionsgebiet geht über das Emmental hinaus, es reicht vom Sensebezirk bis zum Bodensee. Mit einer Klage gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum wollte die Branchenorganisation nun erreichen, dass auch in der EU nur das Original aus der Schweiz den einfachen Namen Emmentaler tragen darf. Alle anderen Grosslochkäse müssten in ihrem Namen auf die Herkunft hinweisen, also etwa «Allgäuer Emmentaler» genannt werden. 

Weiterzug noch offen

Letzte Woche hat das zuständige Gericht entschieden: Emmentaler stehe für eine bestimmte Käsesorte und könne nicht nachträglich als Marke geschützt werden. Alfred Rufer, Vizedirektor der Branchenorganisation, reagiert gelassen: «Der Entscheid ist noch nicht abschliessend.» Man werde die Urteilsbegründung in Ruhe analysieren und «dann entscheiden, ob wir dagegen eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einlegen oder nicht».

Alfred Rufer kämpft dafür, dass der Schweizer Emmentaler im Ausland deutlicher als das Original erkennbar wird.

Alfred Rufer kämpft dafür, dass der Schweizer Emmentaler im Ausland deutlicher als das Original erkennbar wird.

Foto: Nicole Philipp

Unmittelbar ändern wird der Entscheid für den in der Schweiz hergestellten Emmentaler nichts. Er hat auch keine Auswirkungen auf den Verkauf in Italien. Dort konnten die Schweizer letzten Herbst einen Erfolg verbuchen. Eine zehn Jahre dauernde Auseinandersetzung endete vor dem obersten Kassationsgericht Italiens mit dem Entscheid, dass nur das Original aus der Schweiz simpel Emmentaler heissen darf. Die italienischen Emmentaler müssen in gleich grosser Schrift verraten, in welcher Region sie produziert wurden.

«Das Urteil in Italien ist ein wichtiger Baustein für den weiteren Ausbau des internationalen Schutzes von Emmentaler AOP», sagte Rufer nach Bekanntwerden des Entscheids. Es ist auch deshalb bedeutend, weil Italien das wichtigste Exportland von Emmentaler AOP ist. 

Letztes Jahr wurden 5700 Tonnen ins südliche Nachbarland verkauft. 2022 produzierten die Schweizer Käsereien 15’073 Tonnen Emmentaler AOP, knapp 10’300 Tonnen fanden Abnehmer im Ausland.  

Susanne Graf ist Redaktorin im Ressort Region. Sie ist Mitglied des Tamedia-weiten Netzwerks Lokaljournalismus.Mehr Infos

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