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Mehr als 140 Strafverfahren wegen Aktionen von „Letzte Generation“

Festgeklebt: Protest der Gruppe „Letzte Generation“ am 13. April auf der A661 nahe Frankfurt Bild: dpa

Nahezu jede Aktion von Demonstranten der Gruppe „Letzte Generation“ in Frankfurt ist strafbar gewesen, wie Innenminister Beuth sagt. Er spricht von gezielten Angriffen auf Infrastruktur.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat die Proteste der Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ scharf kritisiert. Nahezu jede der Aktionen in Frankfurt sei strafbar gewesen, sagte der Minister im Innenausschuss des hessischen Landtags am Donnerstag in Wiesbaden. „Es handelt sich hier nicht um legitimen Protest für eine gute Sache, sondern um gezielte Angriffe auf unsere Infrastruktur.“

Die Polizei schütze die Versammlungsfreiheit. Allerdings habe diese auch Grenzen, betonte Beuth. Dies sei immer dann der Fall, wenn Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden oder in die Grundrechte unbeteiligter Dritter eingegriffen werde. „Diese radikalen Aktivisten nehmen es billigend in Kauf, dass Unbeteiligte zu Schaden kommen könnten.“ Wer Autobahnen blockiere, gefährdet leichtfertig Menschenleben. „Das hat nichts mit zivilem Ungehorsam oder friedlichem Protest zu tun, das ist ein politischer Erpressungsversuch einer politischen Splittergruppe, der die demokratische Willensbildung verhöhnt.“

Ölartige Flüssigkeit geschüttet

Die Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ hatten im April in Frankfurt an mehreren Tagen Verkehrsknotenpunkte blockiert und sich dabei auch auf der Straße festgeklebt. Zudem war auf die Fahrbahn zweier Main-Brücken in Frankfurt eine ölartige Flüssigkeit geschüttet worden, wodurch nach Polizeiangaben vier Radfahrer zu Fall kamen. Die Gruppe fordert unter anderem den Stopp des Ausbaus und der Finanzierung fossiler Infrastrukturprojekte.

Wegen der Aktionen habe es mehr als 220 vorläufige Festnahmen gegeben, teilte der Innenminister mit. Es seien mehr als 140 Strafverfahren eingeleitet worden. Insgesamt 57 Personen, die im Zusammenhang mit Blockadeaktionen wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, seien richterlich vorgeführt worden und hätten zum Teil mehrere Tage im polizeilichen Gewahrsam verbringen müssen. An den sieben Haupteinsatztagen seien täglich mehr als 400 Polizeibeamte ausschließlich zur Bewältigung der Blockadeaktionen im Einsatz gewesen. Dabei seien rund 30.000 Einsatzstunden angefallen.

„Die bisherigen Aktionen sind in fast allen Fällen strafbar und müssen entsprechend auch konsequent geahndet werden“, forderte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stefan Müller. „Protest muss auf rechtsstaatlich sauberem Weg geäußert werden.“ Er dürfe niemals so weit gehen, dass andere Menschen gefährdet oder durch Straßenblockaden „buchstäblich ausgebremst“ würden, erklärte Müller.