Liechtenstein
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Abänderung des Heimatschriftengesetzes

Regierungsgebäude in Vaduz. (Foto: regierung.li)

Die Liechtensteiner Regierung hat an ihrer gestrigen Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes verabschiedet.

Mit der Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die biometrischen Gesichtsbilder für Reisepässe und Identitätskarten direkt beim Ausländer- und Passamt (APA) vor Ort zu erfassen. Bis anhin müssen antragstellende Personen selbst ein Farbfoto mitbringen, wodurch die Qualität der Gesichtsbilder sehr unterschiedlich ist. Mehr als ein Drittel der mitgebrachten Fotos entsprechen nicht den formellen oder qualitativen Anforderungen und müssen deshalb zurückgewiesen werden.

Ziel der Vor-Ort-Erfassung der biometrischen Gesichtsbilder ist es, eine einheitliche und den technischen Anforderungen entsprechende Qualität der Gesichtsbilder für die Erstellung der Pässe und Identitätskarten zu erreichen.
Die Vor-Ort-Erfassung verhindert zudem die Manipulation von Gesichtsbildern (z.B. "morphing") und reduziert damit das Sicherheitsrisiko erheblich. Ausserdem müssen antragstellende Personen keine Kosten für die bis anhin selbst mitgebrachten Gesichtsbilder mehr tragen. Die Vor-Ort-Erfassung der Gesichtsbilder reduziert somit den Aufwand für antragstellende Personen und für das APA, da Gesichtsbilder, die den Anforderungen nicht entsprechen, nicht noch einmal neu besorgt werden müssen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. Juni 2023.