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Drei SVP-Motionen gegen Windkraft in St. Gallen

Mit drei Motionen will die St. Galler SVP Pläne für Windkraftanlagen im Kanton St. Gallen bekämpfen. Ein Drittel der Fraktion stimmte aber auch gegen eine Schwächung des Verbandsbeschwerderechts zugunsten von Projekten aus erneuerbarer Energie. Einen Zusammenhang gebe es eher nicht, erklärte der Fraktionschef.

Die Septembersession begann vergangene Woche mit einem Erfolg für FDP, Mitte-EVP und SVP: Die drei Fraktionen setzten ein Standesbegehren durch, das beim Bund eine Schwächung des Verbandsbeschwerderechts zugunsten von Energieprojekten verlangt.

Zu viele Projekte seien in den letzten Jahren verhindert worden, hiess es im Text. Eine sichere Energieversorgung unter anderem mit Wasser-, Wind- oder Sonnenenergieprojekten solle in der Interessensabwägung eine bedeutend höhere Gewichtung erhalten.

Das Abstimmungsergebnis fiel dann allerdings etwas ungewöhnlich aus. Während die Fraktionen von FDP und Mitte-EVP bei der Abstimmung geschlossen Ja stimmten, drückten elf Kantonsrätinnen und Kantonsräte der SVP - knapp ein Drittel der Fraktion - den Nein-Knopf und stimmten damit gleich wie GLP, Grüne und SP.

Abstimmung nicht überraschend
Wollte eine Minderheit der SVP-Fraktion das Verbandsbeschwerderecht nicht schwächen, weil sonst Windenergieanlagen leichter realisiert werden könnten? Noch in der Session reichte die Partei nämlich drei Motionen ein, mit denen die Hürden für die Windenergie im Kanton St. Gallen markant erhöht würden.

"Einen Zusammenhang mit unseren Windkraft-Vorstössen schliesse ich eher aus", erklärte SVP-Fraktionschef Christoph Gull auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. "Wir gehen an unseren Fraktionssitzungen immer alle Vorstösse durch und klären auch das Abstimmungsverhalten." Deshalb sei es keine Überraschung gewesen, dass nicht geschlossen abgestimmt wurde. Da es keine Diskussion gegeben habe, seien ihm "die konkreten Gründe nicht bekannt".

Das Ergebnis der Abstimmung fiel ohnehin klar aus: Das Standesbegehren wurde mit 66 gegen 41 Stimmen (17 SP, 11 SVP, 7 Grüne, 6 GLP) angenommen.

Nicht im Wald
Über die drei SVP-Motionen wird in einer der kommenden Sessionen entschieden. Die Fraktion verlangt darin etwa, dass es einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen bewohnten Gebäuden und Windkraftanlagen geben muss. Weiter soll der Bau von Windkraftanlagen im Wald untersagt werden.

Der dritte Vorstoss richtet sich gegen die Absicht der St. Galler Regierung, die Windenergiezonen mit einem kantonalen Sondernutzungsplan festzulegen. Damit würden die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung entmachtet, argumentierte die SVP. Sie verlangt deshalb, dass Sondernutzungspläne auf kommunaler Ebene erlassen und in der jeweiligen Gemeinde dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen.