Liechtenstein
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Erleichterung für Crowdfunding

Die Regierung hat an ihrer gestrigen Sitzung den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes über Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (EWR-SFDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Das EWR-Schwarmfinanzierungs-Durchführungsgesetz, kurz EWR-SFDG, dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (Schwarmfinanzierungsverordnung). Gleichzeitig mit dem Erlass des Durchführungsgesetzes werden auch das Bankengesetz (BankG), das Gesetz über die Vermögensverwaltung (VVG) sowie das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) abgeändert.

Mit der Schwarmfinanzierungsverordnung werden bislang bestehende nationale Hürden für die EWR-weite Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen
gegenüber Unternehmen durch harmonisierte Regelungen und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beseitigt. Die Verordnung enthält einheitliche Anforderungen an die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, die Zulassung, Organisation und laufende Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie den Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen. Zudem sind Transparenzpflichten und Bestimmungen für Marketingmitteilungen zum Zweck des Kundenschutzes normiert.

Parallel zur Schwarmfinanzierungsverordnung wurde die Richtlinie (EU) 2020/1504 erlassen. Sie ändert die Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) ab, mit der Folge, dass Schwarmfinanzierungsdienstleister gemäss der Schwarmfinanzierungsverordnung vom Geltungsbereich der MiFID II ausgenommen werden. Diese Änderung wird im BankG und im VVG nachvollzogen.