Liechtenstein
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Kein zweiter Nationalfeiertag der Schweiz

Das Original der ersten Bundesverfassung. Der handgeschriebene Text wurde anlässlich des Festakts zum 175-jährigen Verfassungsjubiläum am 12. September 2023 im Nationalratssaal aufgelegt. (Archivbild)

Die Schweiz erhält keinen zweiten Nationalfeiertag am 12. September. Der Ständerat hat heute eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Der Vorstoss wollte, dass der Jahrestag des Inkrafttretens der ersten Bundesverfassung von 1848 arbeitsfrei wird.

Der Ständerat verwarf die Motion des Berner Mitte-Nationalrats Heinz Siegenthaler oppositionslos. Der Nationalrat hatte sie im Mai mit 94 zu 82 Stimmen bei sechs Enthaltungen gutgeheissen. Nun ist der Vorstoss vom Tisch.

Das Datum werde heute kaum beachtet, hatte Siegenthaler seine Forderung begründet. Doch seien am 12. September 1848 der demokratische Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus aus der Taufe gehoben worden. Auch im internationalen Kontext betrachtet handle es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl die Motion fast einstimmig - mit 10 zu 1 Stimmen - zur Ablehnung. Wie der Bundesrat fürchtete sie erhebliche volkswirtschaftliche Kosten.