Liechtenstein
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Keine Einigung über Tiefseebergbau

Die letzte Ratssitzung der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) vor Ablauf einer Frist zur Regulierung des Tiefseebergbaus ist ohne verbindliches Ergebnis zu Ende gegangen. Eine Einigung über ein Regelwerk für den Tiefseebergbau kam nicht zustande.

Die 36 Mitgliedstaaten des Rats einigten sich zum Abschluss ihres gut zweiwöchigen Treffens am ISA-Sitz in Jamaikas Hauptstadt Kingston am Freitag (Ortszeit) lediglich darauf, bis zu ihrer nächsten Sitzung im Juli - einen Tag nach Ablauf der Frist - einen informellen Dialog fortzusetzen. Eine Einigung angesichts möglicher schwerer Umweltauswirkungen kam nicht zustande.

Damit wird die am 9. Juli ablaufende Frist, verbindliche Regularien zum kommerziellen Abbau von Rohstoffen auf dem Meeresboden internationaler Gewässer zu verabschieden, versäumt. Danach müssen Tiefseebergbau-Anträge bearbeitet werden, auch wenn weiterhin kein Regelwerk vorliegt. Zur Einigung auf ein solches fehlte nach der Sitzung in Kingston noch die Klärung vieler Detailfragen.

Als Sponsor eines Tochterunternehmens des kanadischen Konzerns The Metals Company (TMC) hatte der Inselstaat Nauru im Jahr 2021 angekündigt, einen Antrag auf Tiefseebergbau zu stellen - und damit nach einer Klausel des UN-Seerechtsübereinkommens die zweijährige Frist ausgelöst. Konkret geht es um den Abbau von Manganknollen auf dem Meeresboden in der Clarion-Clipperton-Zone im Pazifik zwischen Mexiko und Hawaii. Diese enthalten Rohstoffe, die in der Herstellung von Batterien etwa für Elektroautos verwendet werden könnten.

Forscher haben Schäden an Ökosystemen durch erste Tiefseebergbau-Tests dokumentiert. Einige Staaten - darunter Deutschland - fordern, keinen kommerziellen Tiefseebergbau zuzulassen, bis die Folgen besser erforscht worden sind.

Ab dem 10. Juli kommt der ISA-Rat erneut zusammen. Bis dahin soll im informellen Dialog unter anderem besprochen werden, wie mit etwaigen Abbauanträgen umzugehen ist, solange kein Regelwerk vorliegt.