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Nationalratskommission will erweiterten Vergewaltigungsbegriff

Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission den Schockzustand des Opfers ausdrücklich in den Vergewaltigungstatbestand einschliessen. Somit ist der Weg frei für eine schnelle Verabschiedung der Reform des Sexualstrafrechts in der Sommersession.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will wie die kleine Kammer in der moderneren Gesetzgebung das sogenannte Freezing ausdrücklich erwähnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Dieser Entscheid fiel demnach mit 14 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Im Ständerat war der Kompromiss in der Frühjahrssession oppositionslos angenommen worden.

Die Nationalratskommission begrüsst ferner die neue Möglichkeit, Täter zu Präventions- und Lernprogrammen zu verpflichten.

Auch in der Frage des Strafmasses beantragt sie mit 13 zu 11 Stimmen ihrem Rat, sich dem Ständerat anzuschliessen und für die Vergewaltigung mit Nötigung eine einjährige Mindeststrafe vorzusehen. Zudem beantragt die RK-N ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, sich auch in der Frage des Verjährungsalters von Opfern von sexuellen Übergriffen dem Ständerat anzuschliessen und dieses bei zwölf Jahren zu belassen.

Streit um Cybergrooming

Stimmt der Nationalrat den Anträgen seiner Kommission zu, verbleibt nur noch eine gewichtige Differenz. So will die RK-N künftig auch das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern - das sogenannte Cybergrooming - bestrafen, der Ständerat nicht.

Mit der Revision will das Parlament das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. So sollen Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, künftig härter bestraft werden.

Der Nationalrat beharrte zuletzt auf der "Nur ein Ja ist ein Ja"-Lösung, die Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der neue Kompromissvorschlag des Ständerats kommt dieser Lösung nahe. Ein Schockzustand soll künftig von den Gerichten ebenfalls als Ablehnung gedeutet werden.

Mehr Vergewaltigungen ahnden

Schon früher gefunden hatten sich die Räte bei weiteren Kernpunkten der Vorlage. Heute setzt die Vergewaltigungsnorm eine Nötigung voraus. Künftig ist ein Vergewaltiger, wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung vornimmt, die mit Eindringen verbunden ist - ob mit oder ohne Nötigung und unabhängig von der Art des Eindringens in den Körper.

Neu gibt es zudem einen Straftatbestand zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung, der Tatbestand des sexuellen Übergriffs. Dieser liegt vor, wenn jemand gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt, die nicht mit Eindringen verbunden ist.

Die Mehrheit des Parlaments verspricht sich von der Revision des Sexualstrafrechts, dass mehr Fälle von sexueller Gewalt als Vergewaltigung qualifiziert werden. Nichts ändern wird die Reform daran, dass die Beweislage oft schwierig ist. Befürworterinnen der Reform versprechen sich jedoch Veränderungen in der Befragung von Opfern - und hoffen auf eine gesellschaftliche Signalwirkung.