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Das Obergericht hat den Freispruch des Kriminalgerichts bestätigt. Es könne nicht mit «voller Gewissheit» nachgewiesen werden, dass die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick und ihr damaliger Generalsekretär in der «Berateraffäre» den Landtag willentlich in seinen Kontrollrechten geschädigt habe. Somit ist der Vorwurf des Amtsmissbrauchs endgültig vom Tisch. Die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick und ihr damaliger Generalsekretär René Schierscher wurden abschliessend vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
Im Zweifel für die Angeklagten – so könnte das Berufungsurteil des Obergerichtes zusammengefasst werden. Es ist unbestritten, dass Aurelia Frick und René Schierscher mit ihrem Scheinrechnungskonstrukt ... Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?
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