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20 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung) verabschiedet. Bei Neubauten gibt es 500 Franken Förderbeitrag.
Am 4. November 2022 hat der Landtag die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen beschlossen. Jetzt kostenlos weiterlesen!
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