Liechtenstein
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Photovoltaikpflicht bei Neubauten ab 2024

VADUZ - Ab dem 1. Januar 2024 soll bei Neubauten und Dachsanierungen die Installation von Photovoltaikanlagen verpflichtend sein, sowie das einbauen von Öl- oder Gasheizungen verboten werden. Damit übernimmt die Regierung die energierechtlichen Mustervorschriften der Schweizer Kantone im Gebäudebereich und setzt die EWR-rechtlichen Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie II um. 

Ab 1. Januar 2024 soll beim Neubau und bei Dachsanierungen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bestehen. Zudem sollen bis 2035 sämtliche bestehenden Nicht-Wohnbauten, namentlich Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude, mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein. Bislang werden, laut Aussendung der Regierung, erst circa 20 Prozent der geeigneten Dachflächen in Liechtenstein für die Erzeugung von Solarstrom genutzt. Mit der gesetzlichen Photovoltaikpflicht solle das ungenutzte Potential auf den Dächern weiter erschlossen werden. Zudem sollen baurechtliche Hürden abgebaut werden. 

Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme

Öl- und Gasheizungen verursachen 35 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen in Liechtenstein. Über 70 Prozent der 11'000 Gebäude in Liechtenstein werden noch fossil, d.h. mit Öl oder Gas, beheizt. Die Gesetzesvorlage sieht daher vor, dass ab 1. Januar 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Im Fall des Ersatzes einer bestehenden Heizungsanlage ist der Umstieg auf ein umweltschonendes System nur dann verpflichtend, wenn es technisch möglich und finanziell tragbar sei. Sind die Kosten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent höher im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung darf weiterhin eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Sollte eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, würde die Härtefallregelung greifen. Diese sieht einen Aufschub der Umstiegspflicht bis drei Jahre nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor.

Attraktive finanzielle Förderungen des Landes und der Gemeinden

Die finanziellen Förderungen des Landes und der Gemeinden für Photovoltaikanlagen werden trotz verbindlicher Vorschriften fortgeführt. Mit Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes per 1. Januar 2023 werde die Marktvergütung von überschüssigem Solarstrom, der ins Netz eingespiesen wird, fortgeführt und durch eine Mindestvergütung abgesichert.

Ebenso soll der Austausch einer fossilen Heizung bei bestehenden Gebäuden bis 2030 weiterhin finanziell gefördert werden, hingegen soll bei Neubauten eine Förderung künftig entfallen. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, alte Öl- und Gasheizungen rasch auszuwechseln. Bereits heute unterstützen das Land und die Gemeinden den Umstieg auf umweltschonende Heizungen mit mehreren Tausend Franken. Für eine Erdsonden-Wärmepumpe beispielsweise beträgt die Unterstützung durchschnittlich rund 15'000 Franken, für eine Luft-Wärmepumpe rund 12'000 Franken.

Verfahrensrechtliche Erleichterungen

Die Regierung habe bereits auf den 1. Januar 2023 die Vorschriften für die Förderung von umweltschonenden Heizsystemen vereinfacht. Die Gesetzesvorlage sehe darüber hinaus vor, dass für die Installation einer Luftwärmepumpe keine Baubewilligung mehr notwendig sein soll. Analog zu Photovoltaikanlagen in Bauzonen soll in Zukunft auch für Wärmepumpen nur noch das vereinfachte Anzeigeverfahren zur Anwendung kommen. Die Verfahrenserleichterung solle jedoch nicht zulasten der Rechte der Nachbarschaft gehen. Der Lärmnachweis für eine Luftwärmepumpe muss auch in Zukunft erbracht werden. Somit ist der Schutz vor unzulässigen Lärmimmissionen weiterhin sichergestellt.

Klimaneutralität bis 2050

Liechtenstein hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2050 klimaneutral zu sein. Gemäss Klimastrategie 2050 sollen die inländischen CO2-Emissionen bereits 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Ebenso sei die Photovoltaikpflicht ein wichtiges Instrument, um die Eigenversorgung mit Strom zu stärken.