Liechtenstein
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Regierung empfiehlt Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizöl

VADUZ - Analog des Bundesrats empfiehlt auch die Regierung im Zusammenhang mit einer möglichen Gasmangellage eine Umschaltung von erdgasbetriebenen Zweistoffanlagen auf Heizöl. Dafür werden die Grenzwerte der Stickoxide vorübergehend angepasst.

Zweistoffanlagen können im Heizölbetrieb die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung nicht in jedem Fall einhalten. Daher hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 6. Dezember die Luftreinhalteverordnung angepasst und somit eine befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Das teilt das Ministeriums für Umwelt am Mittwoch mit. "Damit gelten für Zweistoffanlagen befristet bis zum 31. März 2023 weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid." Das Amt für Umwelt werde die Betreiber von Zweistoffanlagen direkt informieren.

Aufgrund des Zollvertrags sei Liechtenstein in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz eingebunden und habe entsprechende Massnahmen solidarisch zu übernehmen beziehungsweise sich massgeblich daran zu orientieren.