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"Signifikante Erhöhung" des Strafmasses bei Kindsmissbrauch

VADUZ - Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Verschärfung des Strafrahmens bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche verabschiedet. Dieser soll im November in erster Lesung vom Landtag behandelt werden.

Mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag (BuA) beantwortet die Regierung die im Juni 2021 vom Landtag eingebrachte Motion zur Erhöhung des Strafmasses beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie beim Besitz von kinderpornografischem Material. Mit der Vorlage würden bei den Tatbeständen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, dem schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und dem Kinderpornografietatbestand die Strafrahmen signifikant erhöht. Das schreibt das Ministerium für Infrastruktur und Justiz am Mittwoch in einer Aussendung.

Erhöhung der Geldstrafe

Des Weiteren wurden in der Vorlage Anpassungen bei der bedingten Strafnachsicht - also dem Absehen von der verhängten Strafe während einer Probezeit - im Falle einer Verurteilung wegen Vergewaltigung oder des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vorgenommen. Ausserdem sollen die Tagessätze bei Geldstrafen angepasst werden, die seit 1989 unverändert geblieben sind. Der untere Tagessatz soll neu mit 15 anstelle von 10 Franken festgesetzt werden, während der maximale Tagessatz von 1000 auf 5000 Franken erhöht werden soll.

Der Bericht und Antrag soll im November in erster Lesung vom Landtag behandelt werden.