Liechtenstein
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Staatsbeitrag für Uni kann nicht ausbezahlt werden

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Januar 2023, den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an den Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 verabschiedet.

Bereits während der Budgetdebatte im November 2022 hatte der Hohe Landtag den Voranschlagskredit für das Jahr 2023 in der Höhe von 1 Million Franken zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds gesprochen. Derzeit kann das Geld allerdings noch nicht ausbezahlt werden, da hierfür die notwendige rechtliche Grundlage fehlt.

So war bis anhin die Finanzierung des Forschungsförderungsfonds jeweils Teil des mehrjährigen Finanzbeschlusses für die Universität Liechtenstein. Dies war im Finanzantrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität für die Jahre 2023 bis 2025 ebenfalls wieder vorgesehen. Durch die Nichtbehandlung des Finanzantrages im November-Landtag besteht derzeit allerdings kein Finanzbeschluss für den Forschungsförderungsfonds. Dies soll mit dem vorliegenden Finanzantrag geändert werden, damit das Geld auch gemäss seinem Zweck ausbezahlt werden kann.

Tragende Säule zur Stärkung der Forschung

Neben der Gewinnung neuer Erkenntnisse in den disziplinären und interdisziplinären Forschungsschwerpunkten der Universität Liechtenstein wird mit dem Fonds auch die Förderung der wissenschaftlichen Reputation durch Publikationen in international hochstehenden Zeitschriften oder durch vergleichbare wissenschaftliche Leistungen ermöglicht. Ausserdem sollen durch die Mittel aus dem Fonds auch Beteiligungen an Lösungen von gesellschaftlich und wirtschaftlich relevanten Herausforderungen durch Forschungsleistungen gemacht werden.

Bevorzugt gefördert werden dabei im Sinne der regionalen wie internationalen Vernetzung sowie der angestrebten Kooperation mit privaten wie öffentlichen Unternehmen und Institutionen jene Projekte, die im kompetitiven Wettbewerb zusätzliche - zur beantragten Förderung durch den internen Forschungsförderungsfonds - Zweit- oder Drittmittel einbringen. Ebenso erfahren Forschungsvorhaben zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine initiale Mittelzuteilung.