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Stalker aus Ostschweiz steht vor Gericht

Am Montagnachmittag muss sich ein 48-jähriger Stalker vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten, der während vier Monaten eine TV-Moderatorin massiv belästigt und bedrängt hatte. Er hatte sich eingebildet, mit ihr eine Beziehung zu führen. Der  Mann aus der Ostschweiz glaubte, dass die TV-Moderatorin für ihn auserwählt sei.
Er filmte ihr Haus, tauchte in ihrem Fitnesscenter auf und kündigte an, mit Rosen bei ihr in der Wohnung vorbeizukommen.
Gemäss Anklage fühlte sich die Moderatorin dadurch "massiv belästigt". Sie änderte ihren Tagesablauf und schaute immer nach, ob er ihr irgendwo auflauerte. "Es ist extrem beängstigend", sagte sie dazu in einem Interview.
Die Polizei belegte ihn mit einem Kontakt- und Rayonverbot. Allerdings schickte er ihr am gleichen Tag, als dieses ablief, bereits wieder eine erste Nachricht. Darin teilte er ihr mit, dass er eifersüchtig sei, wenn er sie auf Bildern mit anderen Leuten sehe.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Wirtschaftsingenieur eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken, bei einer Probezeit von drei Jahren. Dazu eine Busse von 300 Franken und die Anweisung, dass er eine Therapie absolvieren muss.
Für die Moderatorin am wichtigsten ist wohl das drei Jahre dauernde Kontaktverbot, welches das Gericht dem Mann auferlegen soll. Und das FDP-Mitglied soll ihr 6300 Franken zahlen, weil sie in der schlimmsten Phase einen privaten Sicherheitsdienst engagierte und einen Selbstverteidigungskurs machte. 
Das Verfahren wird abgekürzt geführt. Das heisst, dass der Mann grundsätzlich geständig ist.