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Ständerat berät Neuauflage des CO2-Gesetzes

Mit Anreizen statt Verboten will der Bundesrat die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Am Montagnachmittag befasst sich der Ständerat mit der Neuauflage des CO2-Gesetzes.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) unterstützt die Vorlage in weiten Teilen. Das revidierte Gesetz soll dem Netto-Null-Ziel bis 2050 - dazu hat sich die Schweiz unter dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet - und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen.

Schärfere Ziele im Strassenverkehr
Übers Ganze ist die Urek-S mit den Vorschlägen des Bundesrats für das revidierte CO2-Gesetz mehrheitlich einverstanden. In einzelnen Punkten will sie weniger weit gehen als die Regierung, in anderen ist sie ambitionierter.

Bei den CO2-Zielwerten für neue Fahrzeuge beantragt die Kommission beispielsweise eine schärfere Vorgabe für Personenwagen, zu Gunsten von effizienteren Fahrzeugen sowie Autos ohne fossile Treibstoffe.

Bei der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für elektrisch angetriebene Lastwagen will die Mehrheit beim geltenden Recht bleiben. Der Bundesrat könnte so wie schon heute Elektro- und Wasserstofffahrzeuge von der LSVA befreien. Eine Minderheit will eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion.

Kein Geld für Ladestationen
Umstritten ist hingegen, ob Bundesgelder für Elektro-Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, bei Firmen und auf öffentlichen Parkplätzen eingesetzt werden sollen. Eine knappe Mehrheit der Urek-S ist dagegen weil sie findet, für diese Ladestationen müssten Private aufkommen. Die Minderheit will wie der Bundesrat die Bereitstellung dieser Ladestationen finanziell zu unterstützen.

Wiederum wie der Bundesrat will die Kommission die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, die Ende 2024 ausläuft, weiterführen und dabei den maximalen Anteil der zu kompensierenden CO2-Emissionen auf 90 Prozent erhöhen.

Die Kompensationskosten sollen die Importeure als Aufpreis an Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben können. Doch der Zuschlag darf wie bisher höchstens fünf Rappen pro Liter Treibstoff betragen.

Neu hinzukommen soll eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe. Nach Ansicht der Urek-S soll der Bundesrat den Mindestanteil erneuerbarer Treibstoffe so festlegen, dass die damit verbundenen Kosten nicht mehr als fünf Rappen pro Liter Treibstoff betragen. Das soll für Klarheit an der Zapfsäule sorgen.

Emissionswert auf Flugticket
Auch geflogen werden soll mit erneuerbaren Treibstoffen. Die Kommission heisst die vorgeschlagene Beimischquote gut. Einstimmig beschloss die Kommission zudem, dass zukünftig auf den Flugtickets die CO2-Emissionen angegeben werden müssen. Eine Minderheit beantragt eine Lenkungsabgabe für Business- und Privatjets.

Der Ständerat befasst sich am Montag ein erstes Mal mit der Vorlage. Es ist der zweite Anlauf für eine Revision des CO2-Gesetzes. Der erste scheiterte im Juni 2021 an der Urne, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte.