Die zehn syrischen Angeklagten am Regionalgericht Thun haben 2017 wohl gar nicht an der Schlägerei teilgenommen, die zum kollektiven Vorwurf des Angriffs geführt hat.

Das Thuner Gerichtsgebäude an der Scheibenstrasse. Zehn Personen aus Syrien sind wegen Angriffs angeklagt.
Foto: Patric Spahni
«Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.» So lautet der Artikel 134 des schweizerischen Strafgesetzbuchs.
An fünf Verhandlungstagen hat jetzt Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann als Einzelrichterin zu urteilen, ob dieser Strafbestand erfüllt wurde, als junge Syrer am 12. August 2017 mit einer einheimischen Gruppe, zu der auch Albaner gehörten, an der Schulstrasse in Thun zusammenstiessen (wir haben berichtet).