Austria
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Betreiber für 71 Pflegestützpunkte im Burgenland gesucht

Pflege soll mit auf den Verhandlungstisch

© APA - Austria Presse Agentur

Für 2023 ist eine Ausschreibung für die landesweite nicht-stationäre Pflegeversorgung geplant.

von Paul Haider

30 Prozent der burgenländischen Bevölkerung – 87.000 Menschen – sind heute älter als 60 Jahre. Damit ist klar, dass das Thema Pflege eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen der nahen Zukunft wird.

Am Mittwoch standen bei einem „Pflegegipfel“ in Eisenstadt jene Strategien im Mittelpunkt, die die Landesregierung hier verfolgt. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sieht das Burgenland als österreichweiten Vorreiter und stellte der anwesenden Expertenschar das neue regionale Pflegestützpunktsystem vor. Dieses sieht Standorte in 71 Gemeinden vor, diese sind bereits fixiert. Wer sie betreiben soll, das steht jedoch noch nicht fest.

Podiumsdiskussion beim Pflegegipfel

© Bild: Landesmedienservice

Nach den Vorstellungen des Landeshauptmannes soll in jeder Region zukünftig nur noch eine Trägerorganisation die gesamte nicht-stationären Pflegeversorgung übernehmen. Eine entsprechende Ausschreibung ist für 2023 geplant. Soziallandesrat Leonhard Schneemann erklärte dazu: „Es ist der ausdrückliche Wunsch, dass sich alle Träger aktiv einbringen und bewerben. Durch die gebündelten Ressourcen soll bei den pflegebedürftigen Burgenländerinnen und Burgenländern tatsächlich auch mehr Service und Betreuung ankommen.“ Der erste Pilot-Pflegestützpunkt in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) werde laut Doskozil in den „kommenden Wochen“ den Betrieb aufnehmen.

Finanzierungsfrage

Die Pflegestützpunkte sollen ein breites Aufgabenspektrum abdecken: von der Hauskrankenpflege, über Tagesbetreuung bis hin zur Sozialberatung. Beim Pflegegipfel ging es auch darum, wie das finanzierbar bleiben soll. Schneemann: „Wir machen uns Gedanken, wie wir wir Pflege und Betreuung in dieser Qualität aufrechterhalten und wie wir Kostensteigerungen eindämmen und gleichzeitig die Qualität halten können. Die flächendeckende Versorgung muss auf jeden Fall gewährleistet werden.“

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