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Bizarre Aussagen im Prozess um Leonies Tod [premium]

Der durch eine Überdosis Ecstasy hervorgerufene Tod der 13-jährigen Leonie ist seit Dienstag Thema eines Prozesses. Den drei Männern, die die Tabletten verabreicht haben, wird Vergewaltigung mit Todesfolge angelastet.

Der Andrang ist groß. Vor dem Gerichtssaal hat die Justizwache Absperrbänder gespannt, nur durch eine schmale, offene Stelle werden Prozessbeobachter eingelassen. Bis der Saal 303 des Straflandesgerichts Wien voll ist. Eine Laienrichterin verspätet sich. Das große Warten setzt ein. Als dann die Geschworenenbank vollzählig ist, werden die Angeklagten, drei junge Afghanistan-Flüchtlinge, schwer bewacht hereingeführt.

Den drei Männern, die laut Gutachten zwischen 19 und 23 Jahre alt sind (einer hat sich ursprünglich laut Gutachten „jünger gemacht“, wohl um die für Jugendliche geltenden, milderen Bestimmungen beanspruchen zu können), wird Vergewaltigung mit Todesfolge vorgeworfen. Und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen. Keiner der drei legt ein Geständnis im Sinne der Anklage ab.

Der erste und der zweite Angeklagte, R. (23) und A. (19) sind 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise nach Österreich gekommen und haben Asyl beantragt. R. wurde mittlerweile dreimal wegen Drogenweitergabe verurteilt, er saß auch bereits hinter Gittern. Auch bei A. stehen bisher drei Suchtgift-Verurteilungen zu Buche. Auch er hat Gefängniserfahrung. Der dritte Mann, H., laut Gutachten zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt, kam erst im April 2021, zwei Monate vor der Tat, via Serbien nach Österreich.

Es war die Nacht auf den 26. Juni des Vorjahres, als die erst 13-jährige Leonie, eine Schülerin aus Tulln (Niederösterreich), von den drei nunmehrigen Angeklagten überredet wurde, noch in eine Wohnung im 22. Bezirk zu kommen, nämlich in die Gemeindewohnung von A. Dort lösten die Männer – laut Anklage – unbemerkt sieben Ecstasy-Tabletten (Wirkstoff: MDA) in einem Getränk auf, welches sie dem Mädchen gaben. Danach, so die Vorwürfe, vergingen sich alle drei an dem wehrlosen Opfer. Dies belegen DNA-Spuren – solche von von R. und H. wurden am Opfer festgestellt. Bei A. wiederum (in dessen Intimbereich) fanden sich Spuren des Opfers.

Bei Auftakt der für sieben Tage anberaumten Geschworenenverhandlung wird zunächst von den beiden Anwälten der Hinterbliebenen, Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth, ein Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

Diesen weist die Vorsitzende, Richterin Anna Marchart, ab. Sie verweist auf den Öffentlichkeitsgrundsatz und meint: „Ein Ausschluss der Öffentlichkeit soll die Ausnahme bleiben. Dies gilt auch für das Sexualstrafrecht.“ Einen etwaigen späteren Ausschluss, etwa dann, wenn im Gerichtssaal Handyvideos gezeigt werden, welche die jungen Männer während der Tat zeigen (und auch von diesen selbst angefertigt worden waren), lässt sich die Richterin offen.

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