Austria
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Bohrte Salzburger Zahnarzt sich ein Steuer-Loch?

Rund 800.000 Euro an Steuern soll ein Salzburger Zahnarzt an Steuern hinterzogen haben, bei weiteren 362.000 Euro soll es beim Versuch geblieben sein. Diesen Vorwurf machen ihm jedenfalls das Finanzamt und die Salzburger Staatsanwaltschaft. Zum Prozesstermin am Donnerstag erschien der Zahnmediziner mit prominenter Rückendeckung. Verteidigt wird der gebürtige Deutsche nämlich vom Wiener Promi-Anwalt Manfred Ainedter, der etwa auch Karl-Heinz Grasser vertreten hatte.

Promi-Anwalt Manfred Ainedter aus Wien. (Bild: Groh Klemens)

Promi-Anwalt Manfred Ainedter aus Wien.

(Bild: Groh Klemens)

Steuerbetrug durch doppelte Rechnungen?
Kern der Anklage: Der 68-Jährige war neben seiner Tätigkeit als Zahnarzt auch noch an einer Schweizer Firma beteiligt, die Implantate, Kronen und Inlays – teils aus der Türkei importiert – an Zahnärzte vertrieb.

Eben diese Produkte vertrieb der Mediziner auch an seine eigenen Patienten. Diese erhielten im Anschluss zwei Rechnungen: Eine für die medizinische Dienstleistung, lautend auf den Zahnarzt, und eine für das Material, lautend auf die Schweizer Aktiengesellschaft. Dorn im Auge der Anklagebehörde: Die Firma selbst soll eigentlich gar keine Leistung erbracht und nur zur Vermeidung von Steuern gedient haben. Der Zahnarzt soll rund 50 bis 60 Prozent seiner Einnahmen verschleiert haben. Insgesamt soll er durch falsche Einkommenssteuererklärungen die Republik um 1,16 Millionen Euro zu prellen versucht haben. „Abgabenbetrug“ und „Abgabenhinterziehung“ nennt das die Staatsanwaltschaft. Der Mediziner selbst kann in seinem Verhalten nichts Illegales erkennen und erklärte sich nicht schuldig.

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Der Strafrahmen beträgt 1 bis 10 Jahre. Das ist ein Bereich, wo die Strafe nicht mehr bedingt nachgesehen werden kann. Milderungsgrund wäre ein Geständnis. Das sollten Sie bedenken.

Der Richter zum Angeklagten

Auch der Einwand des Richters, dass ein Geständnis in Finanzsachen ein wichtiger Milderungsgrund sei, änderte daran nichts. Die Verhandlung wurde zur Einvernahme von Zeugen und zur Erstellung eines Gutachtens vertagt.

Der Prozess könne sich lange Zeit ziehen, prophezeite der Richter dem Angeklagten und sei eine Belastung für Menschen ohne Gerichtserfahrung. An dieser scheint es dem Zahnarzt aber nicht zu mangeln, stritten doch erst kürzlich Patienten wegen massiver Kunstfehler mit ihm erfolgreich vor Gericht.