Austria
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Buben missbraucht: Täter mit Probezeit „bestraft“

Bereits seit dem Frühjahr 2021 war der Verurteilte in seiner Heimat immer wieder ins Visier der Polizei geraten - allerdings nicht wegen seiner krankhaften, sexuellen Triebe: Mehrfach wurde der junge Schweizer (er ist Anfang 20) wegen der Teilnahme an illegalen Corona-Demos angezeigt. Der Arbeitslose war tatkräftiges Mitglied der regierungskritischen, Schweizer Freiheitstrychler.

Mit Wohnwagen durch Österreich
Eine Bewegung an Maßnahmenkritikern, die, wie die Reichsbürger- und Staatsverweigerer-Szene in Deutschland und Österreich, im Zuge der Corona-Pandemie immer größere Auswüchse annahm. Im Spätsommer 2021 wurde er schließlich von der Chefetage der Bewegung mit einem Wohnwagen nach Österreich entsandt - um Kontakte zu Gleichgesinnten zu knüpfen, und hier einen rot-weiß-roten Ableger der Organisation aufzubauen.

Doch der etwa 20-Jährige hatte noch seine eigenen, grauenvollen Pläne: Bereits kurz nach seiner Ankunft fing der Schweizer an, Minderjährige in Online-Chats anzuschreiben, Buben vor Schulen abzupassen und heimlich auf den Toiletten der pädagogischen Einrichtungen zu filmen. Bis der Schweizer seine kranken Fantasien in die Tat umsetzte.

Opfer in Hotels gelockt und gefilmt
Insgesamt vier Burschen (der jüngste war zehn Jahre alt) soll der Schweizer zwischen November und Dezember 2021 in seinen Wohnwagen bzw. in Hotels gelockt, die wehrlosen Opfer in Folge schwerst sexuell missbraucht und dies alles gefilmt haben. Von „besonderer Erniedrigung“ ist in der Horror-Anklageschrift zu lesen. Nachdem die Mutter eines Opfers die Polizei alarmiert hatte, klickten für den Freiheitstrychler die Handschellen.

Im Landesgericht in Krems an der Donau musste sich der pädophile Schweizer verantworten (Bild: P. Huber)

Im Landesgericht in Krems an der Donau musste sich der pädophile Schweizer verantworten

(Bild: P. Huber)

Hunderte pornografische Dateien mit Acht- bis Zwölfjährigen wurden auf Handy und Laptop sichergestellt. Ein abscheulicher Kriminalfall, der bis dato nie ans Licht der Öffentlichkeit gekommen ist. Nach monatelanger U-Haft wegen Flucht- und Tatwiederbegehungsgefahr stand der Schweizer nun in Krems an der Donau (NÖ) vor Gericht. Und das Urteil sorgt auch bei unseren Eidgenossen für Erschütterung: zehn Jahre Probezeit.

Schizophren und pädophil
Laut Gutachten ist er wegen paranoider Schizophrenie mit ausgeprägter Wahnbildung und Pädophilie schuldunfähig bzw. unzurechnungsfähig. Und da die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vom Gericht nur bedingt auf zehn Jahre angeordnet wurde, darf der Schweizer nun die Zelle verlassen und auf eigenen Wunsch zurück in die Heimat. Wo er sich ambulant oder in einer betreuten Wohngruppe einer Therapie unterziehen soll. Kontakt zu Kindern und Jugendlichen muss er vermeiden.