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Bundesheer-Übung: Gefechtsnahe Ausbildung oder Folter? [premium]

Eine Übung zum Thema Kriegsgefangenschaft hat ein rechtliches Nachspiel: In einer Anzeige werden einem Ausbildner Freiheitsentzug und Folter vorgeworfen. Das Bundesheer spricht von einer notwendigen Vorbereitung auf Gefahren in einem Einsatz.

Mit einer Bundesheer-Übung, Teil der Ausbildung künftiger Offiziere, muss sich die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt beschäftigen. Eine anonyme Sachverhaltsdarstellung, die der „Presse“ vorliegt, erhebt schwere Vorwürfe gegen Ausbildner der Militärakademie Wiener Neustadt: Freiheitsentzug, Nötigung und Folter sind nur einige der vorgeworfenen Delikte.

Es geht um eine Übung, die im Februar dieses Jahres durchgeführt wurde. Am Ende eines zweiwöchigen Führungslehrgangs für Fähnriche, die sich im dritten Ausbildungsjahr befanden, fand eine Übungseinheit „Kriegsgefangenschaft“ statt. Und zwar, laut Anzeige, überraschend ohne Vorankündigung. Die von der mehrtägigen Übung schon erschöpften Fähnriche seien in einen unbeheizten engen Raum gesperrt und unter Dauerstress gesetzt worden: Laute Musik, Beschimpfungen, verbundene Augen, Essensentzug. Schwer wiegt der Vorwurf, dass auch weiblichen Fähnrichen alle persönlichen Gegenstände, darunter die Anti-Babypille und Damen-Hygieneartikel abgenommen wurden.

Die Darstellung der Übung laut der Anzeige wird vom Bundesheer nicht bestritten. Prinzipiell gelte: Die Vorbereitung auf eine mögliche Kriegsgefangenschaft gehöre zur Ausbildung der Soldaten. Das wird je nach Einsatzbereich unterschiedlich gehandhabt: Soldaten des Jagdkommandos beispielsweise, bei denen bei Einsätzen eine realistische Gefahr besteht, dass sie in Geiselhaft genommen werden, werden sehr realitätsnah auf diese Situation vorbereitet.

Theoretische Ausbildung?