Austria
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Corona-Folgen: 10% weniger Nachtgastro-Betriebe

Viele Discotheken und Clubs ächzen neben der hohen Inflation und Energiekosten derzeit nicht nur unter fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch unter einem geänderten Ausgehverhalten, so Ratzenberger. Viele hätten mit 16 Jahren gar nicht mit dem Fortgehen beginnen können, da die Discos geschlossen halten mussten, bis sie 18 Jahre alt wurden.

Forderung nach Energie-Mehrkosten-Modell
Um zumindest die Mitarbeitenden wieder leichter zu finden brauche es „attraktive Modelle für Studierende und ein steuerfreies Prämienmodell für Rückkehrer in die (Nacht-)Gastronomie“, so eine VÖNG-Forderung. Angebracht seien weiters ein eigens definiertes Energie-Mehrkosten-Modell für die Nachtgastronomie analog zu bestehenden Modellen und ein temporär einheitlicher Steuersatz von 10 Prozent auf Speisen und Getränke in der (Nacht-)Gastronomie, um die hohen Energiekosten abzufedern. Fremd- und Eigenkapital gehöre zudem steuerlich gleichgestellt.

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Um zumindest die Mitarbeitenden wieder leichter zu finden, braucht es attraktive Modelle für Studierende und ein steuerfreies Prämienmodell für Rückkehrer in die Nacht-Gastronomie,

Der Verband Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG)

Kritik an COAFG wegen Rückforderungen der Zuschüsse
Neben der genannten Schwierigkeiten kommt laut Ratzenberger auch „der aktuelle Feldzug der COFAG im Rückverlangen der geleisteten Mietzuschüsse“ im Gefolge der staatlichen Coronahilfen hinzu. „Das führt lediglich zu einer weiteren Verschiebung der Problematik, denn viele Vermieter verfügen nicht mehr über die erhaltenen Mietzahlungen. Somit gerät der Vermieter in ein Liquiditätsproblem, das letztlich wieder zu Lasten des Mieters geht“, glaubt Ratzenberger. „Ein solches Vorgehen darf keinesfalls zu weiteren Pleiten führen“, fordert er „Klarstellungen rund um aktuelle Miet-Rückforderungen“.

(Bild: APA/Philip Stotter)

(Bild: APA/Philip Stotter)

Die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) prüft derzeit ja verstärkt, inwieweit Förderungen und Garantien zu Unrecht bezogen wurden und fordert die entsprechenden Beträge zurück. Es könne durchaus sein, dass sich die Voraussetzungen für Förderungen geändert hätten oder auch Gutschriften erfolgt seien, die bei den Förderungen zu berücksichtigen seien.

Das Vorgehen der staatlichen Corona-Finanzierungsagentur COFAG bei der Gewährung von verringerten Zuschüssen für Pachtobjekte sei verordnungs- und gesetzeskonform, hatte es zuletzt auch von der Hoteliervereinigung (ÖHV) geheißen. Diese verwies darauf, dass Mieten für Geschäftsräume, die wegen Lockdowns nicht nutzbar waren, laut Oberstem Gerichtshof reduziert werden müssten, und dass eine ähnliche Entscheidung für Pachtverträge fehle.

COFAG rechtfertigt sich
Die COFAG halte sich strikt an die rechtlichen Vorgaben für die Zuschussgewährung, die sie vom Verordnungsgeber erhalten habe, hielt die COFAG dazu fest. „War ein Pachtobjekt wegen eines behördlichen Betretungsverbotes nicht (vollständig) nutzbar, so ist der zuschussrelevante Pachtzins entsprechend zu reduzieren“, hieß es. In der Folge komme es zu allfälligen Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz durch die COFAG. „Die rechtlichen Vorgaben für die Zuschussgewährung durch die COFAG sind somit eindeutig.“