Austria
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab morgen

Mit der Novelle sollen Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden. Zukünftig soll beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot oder Nebeneinanderfahren möglich sein, fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen sind weitere Neuerungen.

  • "Schrägpark-Verbot": Das im Entwurf noch vorgesehene "Schrägpark-Verbot" kommt nun nur in deutlich abgeschwächter Form. Künftig soll auch weiterhin ein Hineinragen des Fahrzeuges auf den Gehsteig im geringfügigen Ausmaß möglich sein - abhängig von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs.
  • Bei Rot rechts abbiegen: Neu ist mit der Novelle, dass Fahrradfahrer bei Rot rechts abbiegen bzw. bei T-Kreuzungen geradeaus fahren dürfen, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. In jedem Fall muss man dabei vor der Weiterfahrt kurz anhalten.
  • Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern: Ebenfalls möglich sein wird künftig das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern im gemischten Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen: So wird das Nebeneinanderfahren neben einem Kind gestattet; in 30 km/h-Zonen dürfen dies alle Radfahrer, sofern es sich nicht um eine Vorrangs- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Bisher war das Nebeneinanderfahren für Radfahrer laut StVO nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt. Auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr durfte bisher nur bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander gefahren werden.
  • Mindestabstand beim Überholen: Festgelegt wird mit der Novelle auch ein "Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers": Außerhalb des Ortsgebietes sind dann mindestens zwei Meter Abstand notwendig, innerorts reichen 1,5 Meter. Fährt man weniger als 30 km/h, kann der Seitenabstand reduziert werden.
  • Fußgänger-Sicherheit: Auch die Fußgänger-Sicherheit soll mit der Novelle erhöht werden: Im Haltestellenbereich müssen Fahrzeuge rechts von diesen Öffentlichen Verkehrsmitteln ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Kommen werden auch fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen.
  • Schulstraßen: Auch wird den Behörden die Einrichtung von "Schulstraßen" in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden via Verordnung ermöglicht. In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet, der Fahrzeugverkehr verboten. Ausgenommen vom Fahrverbot sind laut Entwurf der Fahrradverkehr, Krankentransporte und Schülertransporte. Erlaubt ist die Befahrung u.a. auch mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr; auch Öffis und Anrainerverkehr sind gestattet.
  • Fehlende Ausrüstung wird billiger: Für Radfahrer, deren Bike mangelhaft ausgerüstet ist, wird es künftig billiger. Bei Verstößen gegen die Ausrüstungsbestimmungen gibt es künftig nur noch eine Strafe. Derzeit wird noch jeder Verstoß einzeln bestraft, fehlen etwa Rückstrahler oder Lichter, muss pro fehlendem Teil bezahlt werden, im Fall eines Organmandats sind das beispielsweise je 20 Euro. Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen der Fahrradverordnung sollen mit der 33. Novelle nunmehr einem eigenen Straftatbestand unterliegen, auch wenn mehrere Verstöße vorliegen.
  • Neue Verkehrsschilder: Mehrere neue Verkehrsschilder, etwa jene für Sackgassen mit Durchgeh- sowie Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrer, eines für Schulstraßen oder eine Zusatztafel, dass Radfahrer bei Rot rechts abbiegen dürfen, werden kommen. Analog zum Hinweiszeichen "Tankstelle" soll jenes mit dem Hinweis "E-Ladestelle" eingeführt werden.
  • Fahrräder und Fußgängerzonen: Fahrräder sollen künftig immer in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen. Derzeit ist das Abstellen von Fahrrädern in Fußgängerzonen nur zu Zeiten des erlaubten Befahrens für die Dauer der dort zu verrichtenden Tätigkeit erlaubt. Da das Schieben in Fußgängerzonen allerdings immer erlaubt ist, soll das Abstellen von Fahrrädern bzw. Halten und Parken von Fahrrädern unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls immer erlaubt werden.
  • Toter Winkel beim Rechtsabbiegen: Um das Risiko durch den toten Winkel beim Rechtsabbiegen zu minimieren, soll für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen vorgeschrieben werden, wenn mit geradeaus fahrendem oder in selber Fahrtrichtung fahrendem rechts abbiegendem Radverkehr zu rechnen ist oder Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Die Novelle baut auch schon für die Zukunft vor. Für den Fall, dass Rechtsabbiegen von Lkw ohne Assistenzsystem verboten wird, kann das fehlende Assistenzsystem auch durch einen volljährigen Beifahrer ersetzt werden.
  • Blaulicht und Folgetonhorn: Polizeifahrräder sollen den Status eines Einsatzfahrzeuges bekommen und mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattet werden. Fahrzeuge des Strafvollzugs zählen künftig auch als Fahrzeuge im öffentlichen Dienst. Sie sind bei Fahrten nicht an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.

Der Newsletter aus der Chefredaktion der OÖNachrichten

Mit "Fünf vor neun" erhalten Sie jeden Morgen die wichtigsten Meldungen des Tages in Ihr Postfach – ausgewählt und kommentiert von der Chefredaktion.