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E-Scooter auf 90 km/h frisiert - mehr als 700 Strafen

So etwas nennt man effektiv. 15 Mann waren bei dem Planquadrat im Einsatz, mehr als 700 Strafen wurden verhängt: 373 Anzeigen wegen diversen Verkehrsübertretungen, 333 Organmandate.

Bei elf E-Scootern ergab der Test auf der „Walze“, dass diese teilweise eine Höchstgeschwindigkeit mit bis zu 87 km/h erreichen konnten. Die Fahrer wurden unter anderem nach den Bestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG) angezeigt, da diese Fahrzeug somit als Kraftfahrzeuge zu klassifizieren waren, so die Wiener Polizei.

Gesetzliche Regelung

Es sind im Wesentlichen die Bestimmungen, die auch für das Radfahren gelten, wenn der E-Kleintretroller (E-Scooter) eine höchstzulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweist.

Führerscheinpflichtige E-Moped-Roller (bis 45 km/h)

E-Scooter mit einer höchstzulässigen Leistung von mehr als 600 Watt und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h dürfen nur mit Mopedführerschein oder einer Lenkberechtigung irgendeiner Führerscheinklasse gefahren werden, so der ÖAMTC.

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