Austria
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„E-Scooter kein Spielgerät für sorglose Fahrt!“

Mit einer Tragödie endete der Feiertagsausflug, wie berichtet, der beiden Freunde: Dabei rollten die zwei 13-Jährigen zu Mariä Himmelfahrt über eine Gemeindestraße. Nebeneinander - wenngleich dies per Gesetz verboten ist. Einer auf seinem Fahrrad, der Zweite auf einem E-Scooter. Dann nahm das Drama seinen Lauf.

Beide schwer verletzt
Eine 78-jährige Autofahrerin konnte an der besonders schmalen Stelle nach einer Rechtskurve nicht mehr ausweichen, und sie stieß das Duo nieder. Beide Teenager wurden schwer verletzt. Obwohl der Scooter-Lenker per Rettungshubschrauber rasch ins Spital geflogen wurde, starb er am Dienstag im Landeskrankenhaus Graz.

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Spaß, Fun und Freiheitsgefühle sind bei manchen E-Bikern sichtbar. Aber im Straßenverkehr darf der als Fahrzeug geltende E-Scooter nicht mit einem Spaß- & Sportgerät verwechselt werden.

Marion Seidenberger, ÖAMTC-Psychologin

„Da die leicht zu bedienenden Scooter viel Trendsetterimage besitzen, verführen sie zu einem lockeren Spiel- & und Freizeitfahrstil. Verantwortung und Rücksichtnahme gehen oft verloren“, so Mag. Seidenberger. Rechtlich gesehen gelten dieselben Bestimmungen wie fürs Radfahren.

Alterslimit und vorgeschriebene Ausstattung
Gesetzlich vorgeschriebenes Alterslimit: zwölf Jahre bzw. ab neun Jahre mit Radfahrausweis. Jüngere Kinder müssen mit einer Begleitperson unterwegs sein und dürfen nur auf dem Gehsteig unterwegs sein. Vorgeschriebene Ausstattung: wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien, bei Dunkelheit und schlechter Sicht mit weißem Licht nach vorne und rotem Rücklicht.

Benützbare Verkehrsflächen: Auf diesen sind für Radfahrer geltende Verkehrsvorschriften zu beachten. Und: Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten!