Austria
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Entschädigung für Angehörige von Terroropfer (21)

Kaum ist die Anklage gegen sechs mögliche Mitwisser des Terror-Attentats vom 2. November 2020 in Wien am Tisch, ist eine Folgeklage vom Tisch. Nämlich die gegen die Republik. Vater und Sohn des Opfers und deren Anwalt, Mathias Burger, waren nämlich der Ansicht, dass der Anschlag verhindert hätte werden können. Man beruft sich dabei auf Ergebnisse der sogenannten Zerbes-Kommission, die Versäumnisse aufdeckte.

Anwalt Mathias Burger und der Vater des jungen Terroropfers (Bild: Pratschner Sophie)

Anwalt Mathias Burger und der Vater des jungen Terroropfers

(Bild: Pratschner Sophie)

Pläne schon in Haft
Wie die Krone berichtete, soll ja der - getötete - Attentäter noch im Gefängnis Anschlagspläne gewälzt haben. Dort saß er wegen seines radikal-islamistischen Gedankengutes, das er über soziale Medien verbreitet hatte. Eine De-Radikalisierung scheiterte, er wurde aber auch nicht engmaschig überwacht…

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Wir wollen endlich trauern

Vater des getöteten 21-Jährigen

Mit der von der Finanzprokuratur als Vertreterin des Staates von 2000 Euro pro Person und 4500 Euro für Begräbniskosten ließen sich weder Therapie noch Bestattung finanzieren, klagte die Familie. Außerdem wolle man „Gerechtigkeit“ für den Tod des 21-Jährigen aus Korneuburg (NÖ), aber auch „endlich mit seinem Tod abschließen. Es ist Zeit zum Trauern.“

Letztlich doch Verantwortung übernommen
Die Summe, die nun der Terroropfer-Fonds ausschüttet, liegt etwas über den geforderten 130.000 Euro. „Das zeigt“, so Anwalt Burger, „dass man letztlich doch Verantwortung übernimmt für das, was der Familie geschehen ist.“ Somit seien die Therapien finanziert, die vor allem die Eltern des Opfers benötigten.