Austria
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Fall Leonie: „Mädchen, das alles für Geld macht“

Er sei der einzige gewesen, der sich um Leonie gekümmert habe. Das beteurte er wehement am Wiener Landesgericht. Zwar gibt er zu, dass er Geschlechtsverkehr mit der erst 13-Jährigen gehabt habe. Das aber vollkommen einvernehmlich und auch mit der Zustimmung ihren angeblichen Freundes - dem Drittangeklagten. „Er sagte zu mir, sie sei sein Mädchen und, dass sie alles für Geld macht.“

Das nutze der damals 22-Jährige aus. Danach will er einfach schlafen gegangen sein. „Das heißt, sie fühlen sich nur schuldig, dass sie mit einer Minderjährigen Sex hatten?“, fragte der beisitzende Richter Wolfgang Etl. Das bejahte der Erstangeklagte, meint aber gleichzeitig: „Leonie sagte, sie ist 18 Jahre alt und Österreicherin.“

Erstangeklagter sei der einzige, der Hilfe geleistet hat
Als er wieder wach wurde, soll es dem Mädchen schlecht gegangen sein. Die beiden anderen hätten ihm erklärt, die 13-Jährige sei betrunken und hätte Ecstasy konsumiert, während er geschlafen habe. „Ich habe sie gefragt, ob sie die Rettung braucht oder ein Taxi, dass sie nach Hause bringt. Das wollte sie nicht“, so der 23-Jährige. Er habe die ganze Zeit versucht ihr zu helfen: Flößte ihr Wasser ein, führte eine Herzdruckmassage durch und wollte sie aus der Wohnung schaffen. Rettungskräfte verständigte er aber nicht. Das löst sowohl bei den Richtern, als auch bei den Geschworenen großes Unverständnis aus: „Warum wollen sie eine schwer verletzte, ums Leben kämpfende Person in ein Taxi setzen?“, fragt Beisitz Wolfgang Etl entsetzt. 

„Es ist einfach so passiert“
Gefilmt habe er die beiden anderen Angeklagten nur, „damit die beiden es nicht irgendwann abstreiten können“. Denn er wollte ja immer nur das Beste für die 13-Jährige: „Es ist einfach so passiert! Ich würde mein Blut dafür geben, dass das Mädchen wieder lebendig wird. Ich möchte mich aus ganzem Herzen bei der Familie entschuldigen, dass das passiert ist.“ Für den Tod der 13-Jährigen fühlt er sich aber nicht verantwortlich, auch vergewaltigt will er sie nicht haben ... 

Ihm droht lebenslange Haft
Die Aussagen der zwei weiteren angeklagten Afghanen decken sich nicht mit der Geschichte des 23-Jährigen. Auch ein Zeuge, den er anrief, als Leonie nicht mehr atmete, schildert eine ganz andere Version. Bei einer Verurteilung drohen dem Erstangeklagten bis zu lebenslanger Haft - für ihn gilt das Jugendstrafrecht nicht mehr ...