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Fall Leonie: Urteilstag um getötete 13-Jährige

Familie und Freunde sind bei dem Prozess nicht anwesend (Bild: Schiel Andreas, Krone KREATIV)

Familie und Freunde sind bei dem Prozess nicht anwesend

(Bild: Schiel Andreas, Krone KREATIV)

Sechs Prozesstage später wird im Fall der getöteten 13-Jährigen am Freitag ein Urteil erwartet. Die drei angeklagten Afghanen kamen zu Wort, Gutachter schilderten ihre Sicht und Zeugen wurden gehört. Angeklagt ist Vergewaltigung mit Todesfolge. Im Ernstfall drohen 20 Jahre bis lebenslange Haft. Die drei Afghanen sollen das Mädchen unter Drogen gesetzt haben, um sie zu vergewaltigen. An der Überdosis starb Leonie dann. Die Geschworenen müssen nun entscheiden, ob es nicht doch Mord war.

„Leonie hat sich den Angeklagten völlig sorglos anvertraut, um eine Nacht von zu Hause auszubrechen, und das wurde von ihnen für ihre eigene Lust ausgenutzt“, fasst die Staatsanwältin an Tag eins des Prozesses die Nacht von 25. Juni auf 26. Juni 2021 zusammen.

Sieben Ecstasy-Tabletten waren letal
Die Nacht, die Leonie zum Verhängnis wurde. Sie soll mit den drei Syrern in die Wohnung des Zweitangeklagten gegangen sein. Dort hätten sie dem Mädchen sieben Tabletten Ecstasy - genau MDA - in ihr Getränk gemischt. Nachdem die Wirkung der Drogen eingesetzt hatte, sollen alle drei die 13-Jährige vergewaltigt haben. Dazu gibt es ein Video, das am dritten Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurde. Danach herrschte unter den Geschworenen und auch Gutachtern betroffene Stille.

Trotz der bedrückenden Beweislage in Form des Videos, eindeutigen DNA-Spuren und Zeugenaussagen bekennen sich die Angeklagten zu der Vergewaltigung mit Todesfolge nicht schuldig. Zwar wollen alle drei sexuellen Kontakt mit der 13-Jährigen gehabt haben, das aber ausnahmslos einvernehmlich. Das gibt auch der Zweitangeklagte im Laufe des Prozesses zu.

War es Mord?
Am letzten Verhandlungstag halten die Verteidiger Wolfgang Haas, Thomas Nirk und Andreas Schweitzer ihre Schlussplädoyers. Zum ersten Mal im Prozess kommen auch die Privatbeteiligtenvertreter Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck zu Wort. Danach müssen die Geschworenen über Schuld und Strafe entscheiden. Und ob es sich nicht doch um Mord handelt.