Austria
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Gmundner Milch: Wettbewerbsbehörde genehmigt Fusion unter Auflagen

Eine Kooperation besteht bereits lange. Nun will man ein Joint Venture mit Sitz in Haag gründen. Die Gmundner Milch bringt ihr gesamtes operatives Geschäft in die Gemeinschaftsmolkerei ein, an der beide Partner 50 Prozent halten werden. 

Nicht Teil davon sind die Milchlieferverträge. Was die Lieferanten betrifft, gibt es laut BWB einige Auflagen. So sind die Unternehmen dazu verpflichtet, den Milchlieferanten die gesamten Liefermengen abzunehmen, für Minder- oder Übermengen dürfen sie keine Abschläge vom Milchpreis vornehmen. Die bäuerlichen Lieferanten dürfen weiterhin ihre Milch ab Hof oder im Direktvertrieb im freien Umfang verkaufen und sie erhalten befristete Milchlieferverträge für die Dauer von ein, drei oder fünf Jahren, jeweils mit Verlängerungsoption angeboten. Es ist weiter möglich, Zuschläge für Qualitätsstandards wie Tierwohl oder Milchqualität an die Lieferanten zu bezahlen.

"Die Verpflichtungszusagen ermöglichen ein Fair Play in der Lieferkette", so BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch und betonte, es sei wichtig, gerade bei einem Grundprodukt wie Milch die Lieferkette nachhaltig sicherzustellen. Bei den Auflagen hat sich die Behörde an jenen für den zunächst geplanten, dann aber geplatzten Zusammenschluss der Gmundner Molkerei mit der SalzburgMilch orientiert.

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