Austria
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Hinweisgeberschutz: Was das neue Gesetz kann - und was nicht [premium]

Das Gesetz hat den Nationalrat passiert. Juristen sehen nach wie vor Lücken, aber auch Verbesserungen im Vergleich zum Erstentwurf.

Wien. Wer bestimmte Missstände in Unternehmen aufzeigt, steht künftig auch in Österreich unter gesetzlichem Schutz. Am 1. Februar – mit mehr als einem Jahr Verspätung – hat der Nationalrat das Umsetzungsgesetz zur EU-Whistleblower-Richtlinie (HinweisgeberInnenschutzgesetz, HSchG) beschlossen. Die Reaktionen fielen differenziert aus: Die Koalitionsparteien lobten die Regelung als „praktikable, gute Lösung“, Kritik kam von der Opposition, aber etwa auch von Transparency International Austria und vom Verband für Interne Revision, die den Schutz weiterhin für unzureichend halten.

Dass mehr möglich gewesen wäre, bestätigen auch Rechtsexperten. „Der Anwendungsbereich des HSchG wurde trotz entsprechender Anregungen nicht weiter ausgedehnt“, sagt Rechtsanwalt Axel Anderl, Managing Partner in der Kanzlei Dorda, zur „Presse“. Erfasst sind demnach zum Beispiel Meldungen über Verstöße in den Bereichen Datenschutz, Produktsicherheit oder öffentliches Auftragswesen und gewisse Straftatbestände wie Missbrauch der Amtsgewalt, Geschenkannahme und Bestechung (§§ 302 bis 309 StGB).