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Jachtclub gegen Breitenbrunn: Neues Verfahren wegen Formalfehlers

Nach Urteil des OGH heißt es für die Parteien zurück an den Start. Wie das ausgehen könnte, wird unterschiedlich gesehen.

von Michael Pekovics

Die Causa Jachtclub Breitenbrunn (YcB) gegen Gemeinde beziehungsweise Esterhazy beschäftigt die Gerichte mittlerweile schon einige Jahre. Zwei von drei Verfahren wurden bereits (rechtskräftig) beendet, beide im Sinne der Gemeinde und Esterhazy.

In einem dritten Verfahren, dass die Haftungsfrage der Gemeinde gegenüber dem YcB klären soll, heißt es zurück an den Start. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich das Urteil der zweiten Instanz aufgehoben.

Grund dafür ist ein Formalfehler, sagt Johannes Zink, Anwalt der Gemeinde. Konkret geht es um die Frage, ob es sich bei dem Vertrag um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt. „Etwas für juristische Feinspitze“, sagt Zink und ist sich sicher, dass „wir auch dieses Verfahren gewinnen werden.“

Anderer Meinung ist Walter Bajons, YcB-Präsident und selbst Anwalt. In einem Schreiben an den KURIER sieht er sich durch das OGH-Urteil bestätigt, damit sei der Vertrag zwischen YcB und der Gemeinde bis heute aufrecht, Haftungsansprüche des Vereins gegenüber der Gemeinde seien die Folge.

Die Vorgeschichte ist einigermaßen kompliziert. Das mittlerweile geräumte Vereinsgrundstück gehört Esterhazy, die Gemeinde hatte die Fläche 1968 gepachtet und an den Club weiterverpachtet. Der Vertrag lief Ende 2018 aus, seit damals wird gestritten. Und mit dem aktuellen Urteil geht die Auseinandersetzung in die nächste Runde. M. Pekovics

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