Austria
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Kanzleramt-Mails: WKStA bekam erstinsantzlich recht

Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen, berichtete der "Standard" online. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.

Die WKStA interessiert sich für die E-Mails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte dies im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers" gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.

Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut "Standard" nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig.

Ermittlungen in Nebenstrang eingestellt 

Neuigkeiten zu den ÖVP-Ermittlungen gab es auch auf anderer Linie: Die WKStA stellte die Ermittlungen gegen den ehemaligen Pressesprecher von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem Nebenstrang ein, berichtete die "Tiroler Tageszeitung". Er ist einer der Beschuldigten im Zusammenhang mit der ÖVP-Umfrageaffäre.

Konkret geht es dabei um den angeblichen Versuch der ÖVP, Daten zum SPÖ-Berater Tal Silberstein zu erlangen. Im Finanzministerium soll geprüft worden sein, ob die Finanz gegen Silberstein ermittelt. Den internen Auftrag dazu gab der damalige Generalsekretär Thomas Schmid, ein Weggefährte von Kurz. Frischmann soll laut den zuerst erhobenen Vorwürfen der WKStA Auftraggeber dieser Aktion gewesen sein.

Die WKStA stellte nun aber die Ermittlungen ein. In der Begründung heißt es laut "TT": "Neben den explizit entlastenden Angaben des ansonsten auch dazu vollumfänglich geständigen Schmid ergeben sich auch aus der Auswertung der Chatnachrichten, die der WKStA vorliegen (Schmid-Chats), keine (...) Belastungen gegen Frischmann. Der zunächst vorliegende Tatverdacht gegen Frischmann hat sich daher nicht erhärtet." Die anderen Ermittlungsstränge gegen Frischmann sind von der Einstellung nicht betroffen.