Austria
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Lenker wundern sich: Polizei-Schmähung mitten auf Schnellstraße in NÖ

In Königsbrunn am Wagram wurde auf einer Brücke die Abkürzung A.C.A.B. angebracht. Ist diese Aktion strafbar?

von Johannes Weichhart

Eigentlich ist die Polizei immer rasch zur Stelle, wenn gegen sie aufbegehrt wird. Anders in Königsbrunn am Wagram im Bezirk Tulln. Dort prangt seit Monaten, vielleicht sogar schon seit Jahren, die Abkürzung A.C.A.B. ( All cops are bastards, wörtlich 'Alle Polizisten sind Bastarde') auf einer Brücke über der Schnellstraße S5. Gut sichtbar für zigtausende Autofahrer, die täglich diese Stelle passieren.

Warum die Aufschrift noch nicht abmontiert wurde, ist unklar. Zudem stellt sich die Frage, ob diese Letter im öffentlichen Raum überhaupt einen Straftatbestand darstellen? Das Gericht fand darauf vor einiger Zeit eine Antwort.

Bis 2019 stellte A.C.A.B. zumindest eine Andstandsverletzung dar, die mittels Organstrafverfügung (bis zu 700 Euro) geahndet werden konnte. Doch dann traf der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine bemerkenswerte Entscheidung.

Der Fall betraf einen Rapid-Fan, der eine A.C.A.B.-Fahne im Stadion geschwenkt hatte. Hier sollte das Transparent laut VfGH „primär auf das angespannte Verhältnis zwischen manchen Fußballfans und der Polizei hinweisen und die ablehnende Haltung gegenüber dem Stand der Polizei als Teil der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck bringen“ und sei daher „keine konkrete 'Beschimpfung' bestimmter anderer Personen“.

Außerdem betonte das Gericht die besondere Bedeutung und Funktion der Meinungsäußerungsfreiheit. Die gegen den Fan ausgesprochene Geldstrafe wurde aufgehoben.

Wer hinter der Aktion im Bezirk Tulln steckt, ist bis dato noch nicht geklärt.

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