Austria
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Lichterketten mit teils gefährlichen Giftstoffen

In den beiden als verboten beurteilten Leuchtkörpern sei DEHP festgestellt worden, ein Weichmacher, der seit mehr zwei Jahren in fast allen Produkten verboten ist. „Die Ergebnisse lassen vermuten, dass in billigeren Geschäften mit Sortimenten niedrigerer Qualität auch ein höheres Risiko herrscht, sich eine ,Chemikalienbombe‘ ins Haus zu holen“, stellten die Tester fest. Die als am „gefährlichsten“ gebrandmarkte Kette sei in einem Ein-Euro-Shop gekauft worden, die andere nicht marktfähige in einem Discounter.

84-fache Überschreitung des Grenzwerts
DEHP könne die sexuelle Reifung von Kindern stören und sei mitverantwortlich für sinkende Fruchtbarkeit bei Männern. Dennoch wurde die Substanz in Konzentrationen von bis zu 8,4 Gewichtsprozent gefunden, eine 84-fache Überschreitung des Grenzwerts, kritisierten die Umweltschützer. „Diese Ergebnisse sind besonders bedenklich, weil DEHP hormonell wirksam ist und schon sehr geringe Mengen ausreichen, um großen Schaden anzurichten“, so Tassilo Nordmeyer von Global 2000. „Darüber hinaus sind Weichmacher nur im Plastik eingelagert und können daher auch sehr leicht wieder austreten. Sie dampfen stetig aus den Produkten aus und können von uns über Mund, Haut und Atemwege aufgenommen werden.“

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Weichmacher dampfen stetig aus den Produkten aus und können von uns über Mund, Haut und Atemwege aufgenommen werden.

Global 2000 warnt vor schädlichen Stoffen in Lichterketten.

Die getesteten Substanzen sind laut EU-Chemikalienrecht als Substances of Very High Concern klassifiziert. Viele dieser Stoffe sind allerdings noch erlaubt. Gleichzeitig seien SVHCs aber unter bestimmten Umständen „auskunftspflichtig“, das heißt, sie müssen von Unternehmen kommuniziert werden, zumindest wenn man danach fragt. Dabei könne die Smartphone-App „Scan4Chem“ helfen. Man solle diese so viel wie möglich zu nutzen, raten die Umweltschützer, auch um bei Herstellern ein Umdenken zu erreichen.

Zwei weitere Lichterketten enthielten MCCPs (Mittelkettige Chlorparaffine) über dem Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent, sie sind somit auskunftspflichtig, aber legal am Markt. In zwei anderen Erzeugnissen wurden SVHCs unter dem Grenzwert, einmal DEHP und einmal Cadmium, entdeckt, sie dürfen legal und ohne Auskunftspflicht verkauft werden. Die restlichen fünf Lichterketten wurden von den Testern als unbelastet eingestuft.