Austria
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Maßnahmen gegen Raser: "Tatwaffe" Auto soll künftig beschlagnahmt werden

Vor mehr als zwei Jahren hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bereits angekündigt, Autos von extremen Rasern beschlagnahmen zu wollen. Nun ist es soweit. Eine Gesetzesnovelle soll den "Verfall des Fahrzeugs bei rücksichtlosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen" bringen, kündigte die Ministerin bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien an. Das Auto soll künftig an Ort und Stelle beschlagnahmt werden.

"Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere Menschen auf der Straße", sagte Gewessler. Bei extremen Überschreitungen "hat im Straßenverkehr niemand mehr die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, dann wird der Raser zum rücksichtslosen Täter", sagte die Ministerin. Mit der Novelle könne man "die Tatwaffe wegnehmen zum Schutz von uns allen".

Novelle in Begutachtung

Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug soll von der Polizei künftig an Ort und Stelle festgesetzt werden. Im Anschluss wird durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen entschieden, ob ein Verfall wahrscheinlich ist, und in diesem Fall das Verfahren eingeleitet werde. Das Fahrzeug verfällt bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets sollen Lenker bereits beim ersten Vergehen das Fahrzeug verlieren, wenn es geboten scheint, den Täter von weiteren Raser-Aktionen abzuhalten. Die Novellen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Führerscheingesetzes (FSG) schickt das Ministerium nun in eine sechswöchige Begutachtung.

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Strengere Strafen seit dem Vorjahr

Seit Sommer des Vorjahres ist das "erste Raser-Paket" der Regierung in Kraft: Die Strafen wurden empfindlich erhöht, von 70 auf 150 Euro bei plus 30 km/h. Die Mindeststrafen bei noch weiter gehenden Vergehen (plus 40 km/h im Ort, 50 km/h Freiland) wurden von 150 auf 300 und die Höchststrafen von 2.180 auf 5.000 Euro angehoben.

Zudem wird der Führerschein doppelt so lange entzogen, nämlich einen Monat, bei wiederholtem Fehlverhalten drei Monate. Ab einer Überschreitung von 80 bzw. 90 km/h, was besonders gefährlichen Verhältnissen entspricht, ist die Fahrlizenz ein halbes Jahr weg. Zudem wird der Beobachtungszeitraum hier auf vier Jahre verdoppelt.

Straßenrennen gelten seither ausdrücklich als "besonders gefährliche Verhältnisse" bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend bestraft. Nicht nur die unmittelbare Teilnahme sondern auch die Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter die Regelung und wird damit gleich sanktioniert. Sechs Monate Entziehung ist als Sanktion vorgesehen, spätestens im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung.