Austria
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Mutter nach Treppensturz zu 100 Prozent behindert

Ein Familiendrama in einer gutbürgerlichen Familie wird im Saal 138 des Landesgerichtes Linz ausgebreitet. Die Mutter (56) ist nach schwersten Kopfverletzungen zu 100 Prozent behindert. Kann nicht sprechen, sitzt im Rollstuhl. Pflegestufe 7, 24-Stunden-Pflege. Der Sohn (27) soll sie im August 2021 im elterlichen Haus im Mühlviertel im Streit über die Kellertreppe gestoßen haben. Der unbescholtene Mann bestreitet das.

In einer Sachverhaltsdarstellung samt Zeichnung hat er festgehalten, wie er die Mutter bereits bewusstlos auf der Kellertreppe aufgefunden haben will. „Da ist sie dagelegen. Ich war das nicht“, erklärt er ohne erkennbare Empathie. Hätte er die Mutter gestoßen, müsste sie schwerere Verletzungen haben, behauptet er.

Freundin der Familie war Zeugin des Streits
Belastet wird der Angeklagte von einer jungen Freundin (22) der Familie. Sie war Zeugin des Streits zwischen Mutter und Sohn. Es ging um ein Akne-Medikament. Dabei habe der Sohn auf sein Opfer eingeschlagen. Als sich die Auseinandersetzung zur Kellerstiege hin verlegte, war sie in Panik zu Nachbarn geflüchtet und hatte Hilfe geholt. Von Problemen der Familie habe sie nichts gewusst.

Alkohol- und Drogenprobleme
Dass nicht alles eitle Wonne war, kommt erst bei der Aussage des Vaters zutage. Ja, er habe von dem Alkohol- und Drogenproblem des Sohnes gewusst. Auch dass der Sohn trotz Bachelor-Abschluss als Leasingarbeiter jobbte, war ein Thema. Und der Vater sagt aus, dass der Junior auch ihn im Mai bedroht und ihm einen Rempler versetzt habe. „Wie geht es dir?“, fragt er nach der Aussage den Angeklagten. Dieser antwortet nur mit einem Brummen. Zuvor hat er über den Vater – ein Richter in Oberösterreich – gesagt: „Er will mich im Gefängnis sehen.“

Urteil gefällt
Am Donnerstagabend fällte die Richterin ein noch nicht rechtskräftiges Urteil: zwei Jahre Haft und Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dazu 137.100 Euro Kostenübernahme für die Pflege der Mutter und andere Ausgaben, dazu die Verpflichtung, alle weiteren anfallenden Kosten für die Mutter zu übernehmen.