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„Nur Ja heißt Ja“? Schweiz definiert Vergewaltigung neu

Lichter-Aktion gegen Gewalt gegen Frauen von Amnesty International, 2021

© REUTERS/ARND WIEGMANN

Der Nationalrat spricht sich dafür aus, dass Sexualpartner künftig vor jedem Geschlechtsverkehr die Zustimmung des anderen einholen müssen, um sich nicht strafbar zu machen. Die zweite Parlamentskammer sieht das anders.

Dass das Sexualstrafrecht in Bezug auf Vergewaltigungen neu definiert werden soll, ist im Schweizer Parlament bereits Konsens. Uneinig sind die zwei Kammern der Volksvertretung allerdings über ein wichtiges Detail.

Geht es nach dem Nationalrat, der größeren Kammer, müssen Sexualpartner künftig vor jedem Geschlechtsverkehr die Zustimmung des anderen einholen, um sich nicht strafbar zu machen („Nur Ja heißt Ja“). Die Abgeordneten stimmten am Montag mit 99 zu 88 Stimmen für diese Lösung.

"Nein heißt Nein"

Die zweite Parlamentskammer, der Ständerat, hatte sich dagegen im Sommer für die „Nein heißt Nein“-Regel als neue Definition für Vergewaltigung ausgesprochen.

Die Befürworter von „Nur Ja heißt Ja“ argumentieren laut NZZ, dass die Einwilligung in Geschlechtsverkehr selbstverständlich sein müsse. Dazu gehöre, dass man sich vor, während und nach dem Akt vergewissere, dass der andere einverstanden sei. Die Gegner führen ins Treffen, dass Ablehnung klarer erkennbar sei als Zustimmung.

"Leichte" Vergewaltigung

Umstritten ist auch die Einführung des Begriffs „leichte Vergewaltigung“: Wenn das Opfer den Sex zwar abgelehnt, der Täter es aber nicht genötigt hat, soll dieser mit einer Geldstrafe davon kommen.

Sollte es keine Einigung geben, müssten sich die Rechtskommissionen der beiden Kammern zusammensetzen und eine Lösung finden.

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