Austria
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Pensionserhöhung fixiert: Präsentation am Dienstag

Über folgende Details ist man sich inoffiziellen Angaben zufolge bereits einig:

Erhöhung gilt nur 2023
Die Erhöhung der kleinsten Pensionen soll sich aus einer größeren Zulage und einer Direktzahlung ergeben - und sie dürfte (vorerst?) nur für das Jahr 2023 gelten, was Pensionistenvertretern wohl ein Dorn im Auge ist.

Deutlich über gesetzlichem Vorschrieb
Die versprochenen zehn Prozent liegen allerdings deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungsfaktor von 5,8 Prozent. Im Raum steht nach Informationen der „Krone“ außerdem, dass es auch für die 2,2 Millionen anderen Pensionisten mehr als 5,8 Prozent geben wird.

Vertreter der Bundesregierung betonten überdies, dass die bereits beschlossene Abschaffung der kalten Progression allein 60 Prozent aller Pensionsempfänger zugutekomme. Von der Anpassung der Absetzbeträge an die Teuerungsrate würden überdies 90 Prozent profitieren.

Vizekanzler Werner Kogler (li.) und Bundeskanzler Karl Nehammer (Bild: APA/Tobias Steinmaurer)

Vizekanzler Werner Kogler (li.) und Bundeskanzler Karl Nehammer

(Bild: APA/Tobias Steinmaurer)

„Besonders auf kleine Pensionen geschaut“
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) gab sich zum Thema bereits zuversichtlich: „Für uns war immer klar, dass die Erhöhung mindestens beim gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 Prozent liegen muss. Darüber hinaus wird es nun Einmalzahlungen geben, um die Folgen der Teuerung abfedern zu können.“

Auch der grüne Vizekanzler Werner Kogler erklärte: „Es freut mich, dass wir beim wichtigen Anliegen der Pensionserhöhung kurz vor einer Einigung stehen. Mir ist immer wichtig, dass die, die stark von der aktuellen Teuerungskrise betroffen sind, auch stark entlastet werden. Auf niedrige und mittlere Pensionen haben wir dabei besonders geschaut.“

Die Einigung soll offiziell bereits morgen, Dienstag, verkündet werden.