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Presserat rügte "Heute" für brutale Fotostrecke von Messerattentat

Die Fotos verletzten nach Ansicht des Presserats den Persönlichkeitsschutz und die Intimsphäre des Opfers. Ein legitimes Informationsinteresse an der Veröffentlichung der Bilder bestand laut dem Selbstkontrollorgan nicht.

In dem im Oktober des Vorjahres erschienenen Artikel wird berichtet, dass ein christlicher Youtuber durch wuchtige Messerstiche schwer verletzt wurde. Dem Bericht sind mehrere Bilder einer Überwachungskamera beigefügt. Darauf ist zu sehen, wie der Täter auf den 53-jährigen Iraker einstach, wobei die Gesichter unkenntlich gemacht wurden. Auf einem Foto ist der blutverschmierte Rücken des Opfers unmittelbar nach der Tat zu sehen.

Ein Leser kritisierte gegenüber dem Presserat die Aufnahmen. Bei einem eingeleiteten Verfahren wurde vonseiten der Gratiszeitung u.a. vorgebracht, dass es sich um eine mutmaßlich religiös motivierte Tat gehandelt habe, die Berichterstattung darüber daher von großem öffentlichen Interesse sei. Dem stimmte der Senat 2 des Presserats prinzipiell zu. Es sei die Aufgabe der Medien, die Allgemeinheit über politisch bzw. religiös motivierte Attentate zu informieren. Das öffentliche Interesse beziehe sich prinzipiell auch auf die Bildberichterstattung, nur müsse bei brutalen oder verstörenden Aufnahmen die Filterfunktion der Medien ernst genommen werden. Im vorliegenden Fall kam "Heute" dieser nicht nachgekommen.

Derartige Aufnahmen seien geeignet, die Würde und Intimsphäre der Opfer zu verletzen, so der Presserat. Unerheblich sei in diesem Fall, dass die Gesichtszüge unkenntlich gemacht wurden. Denn die Identifizierbarkeit ergebe sich hier bereits aufgrund des drastischen Vorfalls. Das unmittelbare Umfeld und möglicherweise Follower des Youtube-Kanals des Opfers könnten die Bilder mit dem Opfer in Verbindung bringen. In Summe erkannte der Presserat kein legitimes Informationsinteresse an der Veröffentlichung der Bilder. Die Fotos dienten wohl der Befriedigung des Voyeurismus gewisser Leserinnen und Leser, hieß es in einer Aussendung.

Der Presserat forderte "Heute" auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Die Gratiszeitung erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Selbstkontrollorgans an.